Europa

EU-Programm für gesunde Ernährung erreicht Millionen Schulkinder

Über 20 Millionen Kinder in der EU erhielten im Rahmen des EU-Schulprogramms 2017/2018 Milch, Obst und Gemüse. Aus dem aktuellen Bewertungsbericht geht hervor, dass im Schuljahr 2017/2018 rund 159.000 Schulen an dem Programm der EU teilgenommen haben. Im Schuljahr 2019/2020 sind für Deutschland für Schulobst und -gemüse knapp 25 Mio. Euro und für Schulmilch knapp 11 Mio. Euro vorgesehen.

28.03.2019

Gesunde Ernährungsgewohnheiten erlernen

Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan sagte hierzu: „Dank des EU-Schulprogramms können unsere jungen Bürgerinnen und Bürger in den Genuss nahrhafter, sicherer und hochwertiger Lebensmitteln kommen, die unsere europäischen Landwirte produzieren, und zugleich lernen, wo diese Lebensmittel herkommen. Die Kommission ist stolz, zu dieser lehrreichen Aktion beizutragen und dadurch bereits im jungen Alter für gesunde Ernährungsgewohnheiten zu sorgen.“

In jedem Schuljahr werden 150 Mio. Euro für Obst und Gemüse und 100 Mio. Euro für Milch und Milcherzeugnisse bereitgestellt. 2017/2018 wurden insgesamt 255,5 Mio. Kilogramm frisches Obst und Gemüse sowie 178 Mio. Liter Milch, die aus EU-Haushaltsmitteln in Höhe von mehr als 182 Mio. Euro finanziert wurden, an Kinder in den Mitgliedstaaten verteilt.

Mitgliedstaaten entscheiden, wie das Programm umgesetzt wird

Länder, die am EU-Schulprogramm teilnehmen möchten, müssen bis Ende Januar bei der Kommission einen Beihilfeantrag stellen. Die Mitgliedstaaten können darüber entscheiden, wie das Programm durchgeführt werden soll, z.B. welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse die Kinder erhalten oder welche Themen im Rahmen pädagogischer Maßnahmen behandelt werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die EU-Beihilfe mit nationalen Mitteln zur Finanzierung des Programms aufstocken.

Die Auswahl der zu verteilenden Erzeugnisse beruht auf Erwägungen bezüglich der Gesundheit und der Umwelt, der saisonalen und allgemeinen Verfügbarkeit sowie der Vielfalt. Die Mitgliedstaaten können den Schwerpunkt auf lokale oder regionale Ankäufe, ökologische Erzeugnisse, kurze Versorgungsketten, ökologischen Nutzen oder Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse legen.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 27.03.2019

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