Europäische Kommission

EU einigt sich auf strafrechtliche Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Die Richtlinie umfasst modernisierte Definitionen, neue Straftatbestände wie KI-generiertes Material und Deepfakes, verbesserte Prävention durch Meldepflichten sowie verstärkte Opferunterstützung. Verjährungsfristen werden verlängert, um Betroffenen mehr Zeit für Gerechtigkeit zu geben. Die formelle Annahme durch Parlament und Rat steht noch aus.

02.07.2026

Europäisches Parlament und Rat haben sich auf die Richtlinie zur Aktualisierung der strafrechtlichen Vorschriften über sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern geeinigt.

Magnus Brunner, Mitglied der Kommission für Inneres und Migration, begrüßte die politische Einigung:

„Kinder verdienen Schutz, der mit der Welt, in der sie leben, Schritt hält. Diese Richtlinie liefert genau das - modernisierte Vorschriften, die KI-generiertem Missbrauchsmaterial, Deepfakes und sexueller Erpressung direkt entgegenwirken und gleichzeitig sicherstellen, dass die Opfer die Unterstützung und Zeit erhalten, die sie benötigen, um Gerechtigkeit zu erlangen.“

Kommissar Brunner fügte hinzu, dass die Definition des Verbrechens allein nicht ausreiche, sondern auch eine Durchsetzung erfordere und forderte die Mitgesetzgeber zum Handeln auf.

„Bis zu 80 Prozent der Ermittlungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern beruhen auf Berichten von Online-Diensteanbietern – ohne eine solide langfristige Regelung, die eine solche Meldung erfordert, laufen wir Gefahr, die Opfer im Dunkeln zu lassen.“

Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist ein Kernziel der EU

Besorgniserregende Trends wie die Verbreitung von Missbrauchsmaterial, das durch künstliche Intelligenz (KI) generiert wurde, machen die Vereinbarung noch aktueller. Mit der Richtlinie werden die neuen Herausforderungen angegangen, Ermittlungen und Strafverfolgung verbessert, die Prävention und Unterstützung der Opfer gestärkt und eine bessere Koordinierung bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern gefördert. Die wichtigsten Punkte der neuen gemeinsamen Vorschriften sind:

  • Aktualisierte Definitionen: Dazu gehört die erste EU-weite Definition von sexuellen Handlungen ohne Einwilligung, wodurch der Schutz auch auf Kinder ausgeweitet wird, die schweigen. Zudem gibt es eine klare Ausnahme von der Strafbarkeit für Hotlines, bei denen Opfer um Hilfe bitten.
  • Neue Straftaten, die die modernen Realitäten widerspiegeln: Die neuen Vorschriften kriminalisieren den Einsatz von Technologie zur Generierung von Bildern und Videos sexuellen Kindesmissbrauchs, Deepfakes und anderem Material, das Livestreaming von sexuellem Kindesmissbrauch, sexueller Erpressung und KI-Systemen zur Herstellung von Material sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Schutz vor Grooming erstreckt sich auch auf Kinder, die das Alter der sexuellen Mündigkeit erreicht haben, und zwar in bestimmten Situationen, beispielsweise wenn sie bedroht oder genötigt werden.
  • Verstärkte Vorschriften zur Prävention: Mit obligatorischen Strafregisterprüfungen für berufliche und organisierte freiwillige Aktivitäten, die einen direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern erfordern, und einer Meldepflicht für solche Fachkräfte, wenn das Kind in ernster und unmittelbarer Gefahr ist.
  • Stärkere Unterstützung der Opfer: Um sicherzustellen, dass sie die notwendige gezielte und altersgerechte Unterstützung für betroffene Kinder erhalten (medizinische Versorgung, Hotlines, Anlaufstellen) und ihr Recht auf vollständige Entschädigung wahrnehmen können. Zudem wird die Verjährungsfrist verlängert, damit die Opfer genügend Zeit haben, ihr Recht durchzusetzen.

Die digitale Bedrohung durch sexuellen Missbrauch von Kindern hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Die geltenden EU-Vorschriften in diesem Bereich wurden 2011 vereinbart und mussten angepasst werden, um der seither stattfindenden Revolution in der digitalen Welt Rechnung zu tragen. Berichte über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet stiegen von einer Million im Jahr 2010 auf mehr als 23 Millionen im Jahr 2025. Diese Berichte enthielten 61,8 Millionen Dateien, darunter 29,4 Millionen Bilder und 26,3 Millionen Videos. Die Daten zeigen auch einen exponentiellen Anstieg der Online-Anwerbung von Kindern (Grooming), wobei die Zahl der Berichte in den letzten 5 Jahren um mehr als das 30-fache gestiegen ist.

Nächste Schritte

Diese neue Richtlinie muss vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Nach ihrer Annahme wird sie die bestehenden Rechtsvorschriften (Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates) ändern und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. 

Quelle: Europäische Kommission vom 23.06.2026

Redaktion: Sofia Sandmann