Recht
Ethikrat empfiehlt rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung
Unter großer öffentlicher und medialer Begleitung hat sich der Ethikrat am Donnerstag, 23. August 2012, im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung mit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen und weltanschaulichen Gründen beschäftigt.
24.08.2012
Die Vorsitzende Christiane Woopen betonte in ihrer Einführung, dass der Ethikrat mit seiner öffentlichen Debatte zur Versachlichung des Diskurses beitragen wolle.
Grundlage der Diskussion des Ethikrates waren Vorträge der Mitglieder Leo Latasch, Ilhan Ilkilic, Reinhard Merkel, Wolfram Höfling und Peter Dabrock zu medizinischen, religiös-kulturellen, straf- und verfassungsrechtlichen sowie ethischen Aspekten der Beschneidung.
Ungeachtet tiefgreifender Differenzen in grundlegenden Fragen empfiehlt der Ethikrat einmütig, rechtliche Standards für eine Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zu etablieren und dabei folgende Mindestanforderungen umzusetzen:
- umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten
- qualifizierte Schmerzbehandlung
- fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie
- Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.
Darüber hinaus fordert der Ethikrat die Entwicklung und Evaluation von fachlichen Standards für die Durchführung der Beschneidung unter Mitwirkung der Betroffenen und der beteiligten Gruppen.
Die einzelnen Vorträge und die Diskussion können unter <link http: www.ethikrat.org sitzungen plenarsitzung-am-23.-august-2012>www.ethikrat.org/sitzungen/2012/plenarsitzung-am-23.-august-2012/ nachverfolgt werden.
Quelle: Deutscher Ethikrat vom 23.08.2012
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