Aufarbeitung
Erstmals Standards für Betroffenenbeteiligung bei institutionellen Aufarbeitungsprozessen vorgelegt
Mit den neuen „Standards der Betroffenenbeteiligung“ liegt erstmals ein abgestimmtes Regelwerk für verbindliche Beteiligungsprozesse bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vor. Betroffene werden von Beginn an gleichberechtigt einbezogen – ein Perspektivwechsel: Nicht mehr nur Institutionen bestimmen den Rahmen der Aufarbeitung.
01.07.2025
Über 150 Personen haben sich zwei Jahre lang an diesem Prozess beteiligt – darunter Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreter:innen von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexpert:innen. Auf Initiative der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrates bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs haben alle gemeinsam die Standards erarbeitet.
Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
„Der Dialogprozess hat Muster durchbrochen: Betroffene beteiligen, ihre Expertise anerkennen und ihnen die Hoheit über den Umgang mit der eigenen Geschichte geben – Politik, Forschung und Institutionen setzen das noch viel zu wenig um. Der Dialogprozess hat gezeigt, dass es möglich ist, eine gemeinsame Haltung zu entwickeln und damit die Qualität von Aufarbeitung entscheidend zu verbessern. Ich danke allen, die sich auf diesen Prozess eingelassen haben und zwei Jahre lang dabeigeblieben sind. Die gemeinsam erarbeiteten Handlungsempfehlungen markieren einen bedeutenden Schritt hin zu verbindlicher und verantwortungsvoller Aufarbeitung. Ich wünsche mir, dass sich Institutionen wie zum Beispiel Schulen, Kirchen und Vereine damit auf den Weg machen.“
Die Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM Karl Haucke, Ilka Katrin Kraugmann, Claas Löppmann und Angela Marquardt haben über zwei Jahre den Dialogprozess mit konzipiert, organisiert und durchgeführt. Mit großem Respekt vor allen Teilnehmenden blicken sie auf eine ausgesprochen intensive Zeit zurück:
„Wir sind beeindruckt und stolz, dass es uns allen gemeinsam gelungen ist, diesen Arbeitsprozess über zwei Jahre zu führen. Wir möchten uns besonders bei den Betroffenen bedanken. Sie haben sich mit ihrer vielfältigen wie wertvollen Expertise diesem Dialog mit Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche Gewalterfahrungen
gemacht haben, offensiv gestellt. Das war zuweilen sehr herausfordernd, aber immer respektvoll. Wir wünschen uns, dass Institutionen vom Mut der Betroffenen lernen und mit dem Fundament der vorliegenden Standards zur Betroffenenbeteiligung offensiv notwendige Prozesse der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gemeinsam mit Betroffenen angehen."
Prof. Dr. Julia Gebrande, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs:
„Bei jedem Aufarbeitungsprozess übernimmt eine Institution Verantwortung für das Unrecht, das Betroffene erleben mussten. Das ist kein leichter Weg. Unser Hauptziel im Dialogprozess war, dass Institutionen die Expertise der Betroffenen bei der Aufarbeitung besser einbeziehen. Die Erfahrungen, die sie machen mussten, können dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche zukünftig besser geschützt werden.“
Weitere Informationen zum Dialogprozess, die „Standards zur Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ sowie eine Zusammenfassung sind online unter:
https://www.der-dialogprozess.de/
Quelle: Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 27.06.2025
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