Mecklenburg-Vorpommern
Erneuter Anstieg von Verfahren zu Kindeswohlgefährdungen
Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr 5.212 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durchgeführt. Das ist die höchste Zahl, die seit 2012 registriert wurde. Sie basiert auf von den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführten Gefährdungseinschätzungen nach § 8a des SGB VIII.
07.11.2023
Damit wurden im Jahr 2022 etwa 600 Verfahren mehr als im Jahr 2021 durchlaufen. Das entspricht einer Steigerung um rund 13 Prozent. Die Verfahren umfassten fast exakt zu gleichen Anteilen weibliche und männliche Kinder und Jugendliche (bis unter 18 Jahren).
„Ein funktionierender Kinderschutz ist von herausragender Bedeutung, um Kindeswohlgefährdungen so früh wie möglich zu identifizieren und Hilfen für die betroffenen Kinder und Familien zu organisieren“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese angesichts der aktuellen Statistik.
Prävention und Früherkennung seien dabei ebenso wichtig, wie Qualifizierung und Vernetzung, so Drese.
„Im Bereich der Kooperation haben wir in den letzten Jahren gerade im Zusammenwirken von Polizei und Justizbehörden mit den Jugendämtern große Fortschritte gemacht. Wir brauchen die gute Zusammenarbeit und Netzwerkbildung von allen Akteuren, die in Ausübung ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. Gleichzeitig ist es auch wichtig zu betonen, dass nicht jedes eingeleitete Verfahren den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bestätigt“,
verdeutlichte die Ministerin.
So lag 2022 in 43 Prozent keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor und in knapp 27 Prozent endeten die Verfahren ohne Feststellung einer Kindeswohlgefährdung oder eines Hilfebedarfs. In gut 30 Prozent der Fälle wurde allerdings eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung durch die Jugendämter festgestellt.
Das ist eine erhebliche Steigerung von etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei sind Anzeichen von Vernachlässigung die häufigste Form von Kindeswohlgefährdungen gefolgt von Hinweisen auf psychische und körperliche Misshandlungen.
Drese erklärt:
„Hinter diesen Zahlen stehen Schicksale von Kindern. Deshalb werden wir die Aktivitäten im Kinderschutz konsequent fortsetzen und intensivieren. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ermittlungsbehörden, Vereine und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 30.10.2023
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