Saarland
Ergänzung des Corona-Aufholprogramms
Die neue Fördermöglichkeit „Jugend setzt sich ein“ ergänzt die Umsetzung des Corona-Aufholprogramms des Saarlandes. In diesem neuen Programmpunkt werden alle sonstigen Angebote aus dem Bereich der offenen Jugendarbeit und der gemeinwesenorientierten Arbeit im Sinne des § 11 Abs. 2 SGB VIII, die die Jugendlichen in festgelegten Bereichen zusammenbringen und für eine individuell-persönliche Förderung geeignet erscheinen, gefördert.
23.08.2022
Jugendminister Dr. Magnus Jung erklärt, Kinder und Jugendliche hätten unter der Coronapandemie die letzten zwei Jahre auf viel Gewohntes verzichten müssen, weswegen das Augenmerk nun ganz besonders auf sie gerichtet werden müsse. Jung weiter:
„Das Saarland hat daher seit Mitte letzten Jahres mit dem Corona-Aufholprogramm die Förderungen für die Kinder– und Jugendarbeit im Saarland aufgestockt und setzt einen weiteren Akzent für die Gemeinwesenarbeit. Die bestehenden Programme des Corona-Aufholprogramms Jugend schafft Räume, Jugend in Aktion und Jugend wird gesehen werden ab sofort durch den Programmteil Jugend setzt sich ein – Engagement im Sozialraum stärken ergänzt.“
Förderung für Angebote aus dem Bereich der offenen Jugendarbeit
In diesem neuen Programmpunkt werden alle sonstigen Angebote aus dem Bereich der offenen Jugendarbeit und der gemeinwesenorientierten Arbeit im Sinne des § 11 Abs. 2 SGB VIII, die die Jugendlichen in festgelegten Bereichen zusammenbringen und für eine individuell-persönliche Förderung geeignet erscheinen, gefördert.
Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen und Projekte in den Bereichen:
- Soziale Aktivitäten und soziale Infrastruktur
- Zusammenleben unterschiedlicher sozialer und ethnischer Gruppen
- Gesundheitsförderung
- Klimaschutz
- Sport und Freizeit, Kultur
- Wohnen und Wohnumfeld, Stadtteilkultur
- Demokratieförderung
Zusätzlich können Angebote, die durch einen engen räumlichen Bezug zu den jungen Menschen innerhalb benachteiligter Orts- oder Stadtteile gekennzeichnet sind, gefördert werden. Ebenso darunter fallen Selbsthilfe- und Bürgerinitiativen, wie sie sich im Zug der sozialen Bewegungen als Initiativen Betroffener zur Selbsthilfe und als Initiativen zur Hilfe für andere entwickelt haben.
Die vier Förderprogramme sind unabhängig voneinander und können von den Projektträgern im Saarland in Anspruch genommen werden. Dr. Magnus Jung appelliert an alle Verbände, Vereine und Träger sowie deren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter die Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die Fördermodalitäten und Anträge sind auf der Website des Ministeriums veröffentlicht. Auskunft erteilt darüber hinaus das Landesjugendamt im Ministerium: landesjugendamt@soziales.saarland.de
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland vom 16.08.2022
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