Recht
Ehe für alle – Was lange währt, wird nun Gesetz
Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat seine ursprünglich eigene Initiative gebilligt. Die Eheschließung ist künftig für Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts gleichermaßen möglich. Damit verbunden ist auch eine vollständige Gleichstellung im Adoptionsrecht.
07.07.2017
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 seine ursprünglich eigene Initiative abschließend gebilligt. Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann tritt es drei Monate nach Verkündung in Kraft. Der <link http: www.bundestag.de dokumente textarchiv kw26-de-ehe-fuer-alle external-link-new-window über beschluss im>Bundestag hatte die Gesetzesinitiative am 30. Juni knapp zwei Jahre nach der Einbringung durch die Länder überraschend beschlossen.
Eine neue Dimension in der Ehe
Künftig können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen. Das Gesetz sieht eine entsprechende <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window des bundesrates als>Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die Neueintragung einer Lebenspartnerschaft ist dann nicht mehr möglich. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben hingegen bestehen, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.
Lange Zeit umstritten
Das Vorhaben sorgte lange Zeit für Unmut im Bundestag. Der Rechtsausschuss vertagte die Beratung der Länderinitiative mehrfach. Bis kurz vor der abschließenden 3. Lesung war unklar, ob die erforderliche Mehrheit zur Aufsetzung auf die Plenartagesordnung zustande kommt. Am Ende stimmten 393 von 623 Abgeordneten bei namentlicher Abstimmung und unter Aufhebung des Fraktionszwangs für die Öffnung der Ehe.
Kritiker betonen, die Ehe sei die grundgesetzlich geschützte Verbindung von Mann und Frau. Der besondere Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 GG definiert die Ehe im Wortlauf indes nicht.
Zur Frage der Gleichstellung im Adoptionsrecht hatte sich zuletzt auch der <link https: www.jugendhilfeportal.de politik familienpolitik artikel pfad-bundesverband-aeussert-sich-zur-ehe-fuer-alle external-link-new-window des pfad-bundesverband auf dem>PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. geäußert und die rechtliche Gleichstellung begrüßt.
Quelle: Bundesrat vom 07.07.2017
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