Kindergrundsicherung
eaf sieht besseren Zugang aber kaum Leistungsverbesserungen


Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung enttäuscht die Erwartungen der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf): Die Chance auf ein neu bemessenes, deutlich erhöhtes „ausreichendes Existenzminimum“ für Kinder, eine auskömmliche finanzielle Absicherung für soziale Teilhabe und ein gutes Aufwachsen für alle wurde vertan.
15.09.2023
Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, warnte:
„Bei der Lektüre des Entwurfs hört man förmlich das Stoßgebet der Ampel: ‚Bitte lass es kein zusätzliches Geld kosten!‘ Das sagt einiges aus über die Prioritäten der Bundesregierung. Sicher ist, was wir kurzfristig sparen, wird zukünftigen Generationen in vielfacher Höhe als Folgekosten unterlassener Armutsbekämpfung auf die Füße fallen.“
„Wir erkennen den ernsthaften Versuch, zumindest verdeckte Armut durch den Kindergrundsicherungscheck zu verringern, an. Solange Kinder und Jugendliche aber nur Leistungen erhalten, die auf ein möglichst niedriges sozialrechtliches Minimum gedeckelt sind, kann eine ‚Kindergrundsicherung‘ nicht gelingen“, ergänzte Martin Bujard, Präsident der eaf. „Nur mehr Berechtigte zu erreichen, reicht jedoch nicht. Wir brauchen mehr Geld im System, in den Familien und in der Infrastruktur.“ Bujard unterstreicht: „Beides ist notwendig: Mehr Geld durch eine echte Kindergrundsicherung sowie mehr ganztägige und qualitativ bessere Betreuungsangebote für Kinder, denn: Die Kinder sind unser aller Zukunft.“
„Wir vermissen den politischen Willen für eine deutlich bessere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen“, führte Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, aus.
„Der Bundeshaushalt leistet sich Mindereinnahmen in Höhe von 15 Milliarden Euro aus der Abfederung der kalten Progression und sechs Milliarden Euro nach Absenkung der Unternehmenssteuer. Für die als ‚größte sozialpolitische Reform des Koalitionsvertrags‘ angekündigte Kindergrundsicherung ist dagegen deutlich weniger vorgesehen. Zwar werden die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung und Entwicklung des Kinderchancenportals getätigt, aber der Versuch des Bundesfinanzministers bleibt, nicht mehr als zwei Milliarden Euro in die Reduktion von Armut fließen zu lassen.“
Download
Die Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“ (PDF: 155 KB).
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 06.09.2023
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