Brandenburg

Drei Gesetzesvorbereitungen im Bereich Kindertagesbetreuung

Gleich drei Gesetze im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung bereitet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg derzeit vor. Sie dienen der Qualitätsverbesserung in der Kita und in der Tagespflege sowie einem einfacheren Ausgleich bei der Erstattung von Beiträgen an die Kommunen bei der Kita-Beitragsbefreiung für Geringverdienende.

19.09.2022

Über die drei Vorhaben – das Dritte Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung, die Reform der Kindertagespflege und das Beitragsbefreiungs-Ausgleichs-Anpassungs-Gesetz – ist am 13. September im Kabinett berichtet worden.

Jugendministerin Britta Ernst:

„Die Verbesserung der Qualität in der Kita, die Verbesserung des Personalschlüssels und die Entlastung der Eltern durch Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit sind zentrale Vorhaben der Landesregierung. Dies geschieht mit dem Dritten Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung. Mit der geplanten umfassenden Reform der Großtagespflege* schaffen wir eines der modernsten Gesetze in Deutschland für die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und Tagesväter. Auch hier wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Das sind sehr gute Nachrichten für Kinder und Eltern in Brandenburg. Zu allen Themen haben bereits erste Gespräche mit der kommunalen Ebene stattgefunden.“

Drittes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung

Mit dem Gesetz gibt es wie geplant die:

  • Verbesserung der Personalbemessung in der Krippe von 1:4,65 auf 1:4,25 zum 1. August 2024
  • Verbesserung der Personalbemessung in der Krippe von 1:4,25 auf 1:4 zum 1. August 2025
  • Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit auf das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung zum 1. August 2023
  • Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit auf den gesamten Kindergartenbereich (vollendetes drittes Lebensjahr bis zur Einschulung) zum 1. August 2024.
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Personalschlüssels:
  • Kosten ab der vollständigen Umsetzung 149 Millionen Euro, die Elternbeitragsfreiheit 66 Millionen Euro. Damit gibt das Land über 200 Millionen Euro zur Qualitätsverbesserung aus.

Reform der Kindertagespflege

  • Schaffung der Möglichkeit der Großtagespflege* in Brandenburg.
  • Klarstellungen und einzelne Anpassungen des Kita-Gesetzes an das geänderte SGB VIII.

*Die Großtagespflege ermöglicht es zwei bis drei Kindertagespflegepersonen, sich in einem Verbund zusammenzuschließen, in dem sie sich fachlich beraten und unterstützen sowie im Krankheits- und Urlaubsfall leichter vertreten können. Dabei bleibt die vertragliche und pädagogische Zuordnung des betreuten Kindes zur Kindertagespflegeperson gewahrt.

Beitragsbefreiungs-Ausgleichs-Anpassungs-Gesetz

Mit dem geplanten Gesetz werden angepasst:

  • § 17 Abs. 1a Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG),
  • die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) und die
  • Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV).

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den § 5 Absatz 1 und Absatz 2 der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) für unwirksam erklärt. Daher ist eine Anpassung der Gesetzes- und Verordnungstexte geboten, die mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ausgleichsregelung für die Beitragsfreiheit von Transferleistungsempfängern und Geringverdienenden verfolgt werden soll. Durch die pauschalen Zahlungen erhalten die Kommunen zusätzliche Mittel für die Beitragsfreiheit. Für drei Fallgruppen (Kinderzuschlag, Wohngeld und Geringverdienende) wird Billigkeitspauschale gewährt. Durch die Pauschale wird die Zahl an möglichen Spitzabrechnungen reduziert. Die Kommunen werden bei ihren Aufgaben unterstützt.

Allgemeiner Hintergrund

Die Kindertagesbetreuung umfasst die Krippe (bis 3 Jahre), den Kindergarten (ab 3 Jahren bis zur Einschulung), den Hort (bis zum Ende der Grundschule) sowie die Kindertagespflege. Die Kindertagesbetreuung ist bundesweit eine kommunale Aufgabe: In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfüllung der Rechtsansprüche auf Kindertagesbetreuung zuständig.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg vom 13.09.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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