Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes

Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieher*innen soll fortgeführt werden

Der Landtag hat am 28. April 2023 eine Novelle des Thüringer Kindergartengesetzes durch zwei Änderungsgesetze beschlossen. Die Novelle sieht unter anderem einen weiteren Schritt für die Verstetigung der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher (PiA) vor. Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. August 2023 erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen auf Antrag je belegtem Ausbildungsplatz im Rahmen von PiA einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro.

05.05.2023

Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter begrüßt die Einigung im Landtag: „Aus dem erfolgreichen PiA-Modellprojekt, das wir vor vier Jahren in Thüringen eingeführt haben, wird der Regelfall. Das ist eine gute Nachricht für Thüringer Kindergärten und für die Fachkräfte von morgen. PiA ist unter anderem deshalb erfolgreich, weil wir damit neue Wege gehen und damit neue Zielgruppen für den Beruf der Erzieherin und des Erziehers erschließen. Die Kindergartengesetznovelle ist daher ein Fortschrittsgesetz.“ Mit der Änderung kann zudem nun jede Thüringer Fachschule für Sozialpädagogik PiA anbieten. Um Fachschulen, die bisher über keine Erfahrung in der Durchführung von praxisintegrierten Ausbildungsgängen verfügen, den Einstieg zu erleichtern, findet am 1. Juni 2023 eine Fortbildungsveranstaltung im Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) statt. 

Weitere Änderungen durch die Novelle

Des Weiteren wird mit der Novelle die Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 zur durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost berücksichtigt. Die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost wird von durchschnittlich 40 Stunden auf durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich bei vollem Lohnausgleich reduziert.

Weiterhin erfolgen mit der Novelle notwendige Änderungen im Zusammenhang mit der Kindertagespflege, die am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Sowohl die Anpassung der Mindestqualifikation der Kindertagespflegepersonen (sogenannte Tagesmütter und -väter) im Umfang von 300 Stunden nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege als auch die Ermöglichung des Zusammenschlusses von zwei selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen sind weitere Schritte zur Förderung, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Kindertagespflege. Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Betreuung in der Kindertagespflege kann auf Dauer nur gelingen, wenn durch die Kommunen eine leistungs- und bedarfsgerechte Entschädigung für die in Thüringen tätigen Kindertagespflegepersonen gewährleistet wird. Daher erfolgt mit der Novelle zudem die Anhebung der Untergrenze für die Erstattung der Sachaufwendungen sowie der Beträge zur Anerkennung der Förderleistung mit Anlehnung an den TVöD SuE.

Minister Holter:

„Ich stelle fest: Es ist möglich, über Parteigrenzen hinweg Kompromisse und gute Lösungen für das Land und für die Thüringer Kindergärten und Tagesmütter und Tagesväter zu finden. Aber nach der Novelle ist vor der Novelle. Es ist nötig, weiter am Kindergartengesetz zu arbeiten, denn die zum Jahr 2023 durch den Bund geänderten Rahmenbedingungen und neue angekündigte Entscheidungen des Bundes machen auch eine weitere Umsetzung auf Landesseite erforderlich. Auch die nächsten Schritte zum beitragsfreien Besuch des Kindergartens und zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels stehen weiter auf der Agenda. Hier wünsche ich mir im Interesse der Kinder und der Familien eine ebenso konstruktive Diskussionen im Thüringer Landtag.“

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen vom 28.04.2023

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