OECD-Studie

Deutschland im Rückstand bei Transparenz und öffentlicher Beteiligung

Deutschland bindet die breite Öffentlichkeit nach wie vor zu wenig in die Entwicklung von Gesetzesentwürfen ein. Das gilt insbesondere für die Beteiligung von Bürger/-innen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen an geplanten Gesetzen, so eine aktuelle OECD-Studie.

17.11.2021

Europäische Kommission auf Platz 1

Dem Regulatory Policy Outlook 2021 zufolge hat sich Deutschland in puncto Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Gesetzgebung seit der OECD-Untersuchung 2015 um acht Plätze verschlechtert und befindet sich nun auf Platz 29 von 38. Am besten schneidet die Europäische Kommission ab, die in den vergangenen Jahren weitreichende Reformen für mehr Transparenz und Beteiligung umgesetzt hat.

In Bezug auf Transparenz und öffentliche Beteiligung in der Gesetzgebung gehört Deutschland zu den OECD-Schlusslichtern

Die Studie bemängelt insbesondere das systematische Fehlen von Prozessen zur Anhörung einer breiten Öffentlichkeit bei geplanten Gesetzen. Fast drei Viertel der OECD-Länder haben Online-Portale, über die sie wenigstens einen Teil ihrer Gesetzesentwürfe öffentlich zur Diskussion stellen. In Deutschland ist ein solches Verfahren bei Gesetzen nicht vorgesehen, selten wird es bei Verordnungen angewandt. Befragungen von Verbänden und Expertengruppen werden seit 2018 zwar online veröffentlicht, allerdings ohne dass eine breitere Öffentlichkeit aufgerufen wird zu kommentieren. Damit versäumt es Deutschland der Studie zufolge, wertvolle Beiträge von Bürger/-innen und weniger gut vernetzten Unternehmen und NGOs zu geplanten Gesetzen zu erhalten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Regierung zu stärken.

Good Practice in Australien, Großbritannien, Island, der Niederlande und der Slowakei

Neben der Europäischen Kommission tun sich Länder wie Australien, Großbritannien, Island, die Niederlande und die Slowakei bei der Beteiligung der Öffentlichkeit an Gesetzesvorhaben hervor. Die Europäische Kommission beteiligt die Öffentlichkeit sehr früh bevor das Gesetz entworfen wird und stellt ihre Pläne inklusive Zeitplan online. Großbritannien, Island, die Niederlande und die Slowakei veröffentlichen systematisch Gesetzestexte online mit der Möglichkeit zu kommentieren. In vielen Fällen hat die Beteiligung deutliche Auswirkungen auf das spätere Gesetz, vor allem wenn die Regierung tatsächlich an der Meinung der Bürger/-innen interessiert ist. Die Autor/-innen der Studie empfehlen, dass auch Deutschland öffentliche Anhörungen zu geplanten Gesetzen zur Regel macht, einen entsprechenden Zeitplan herausgibt und systematisch die Öffentlichkeit informiert, welche Kommentare zu einem Gesetzentwurf es gab und inwieweit diese berücksichtigt wurden.

Nutzenanalyse im Gesetzgebungsverfahren verpflichtend machen

In Bezug auf die Abschätzung möglicher Folgen eines Gesetzes liegt Deutschland im OECD-Mittelfeld. Seit 2018 ist es hierzulande verpflichtend, die Folgen eines Gesetzes entlang der Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie abzuschätzen. Doch liegt der Fokus hierzulande häufig auf den Kosten eines Gesetzesvorhabens und zu wenig auf dessen Nutzen und damit der Effizienz. Das kann dazu führen, dass Gesetzentwürfe, die beispielsweise den Umweltschutz deutlich voranbringen könnten, zugunsten von weniger teuren, aber auch weniger effektiven Maßnahmen verworfen werden. Die Studie empfiehlt, die Nutzenanalyse im Gesetzgebungsverfahren verpflichtend zu machen und dabei stärker als bisher die Auswirkung verschiedener möglicher Handlungsalternativen zu vergleichen, anstatt sich allein auf die angestrebte Lösung zu konzentrieren.

Evaluierungskompetenzen stärken

Überdurchschnittlich schneidet Deutschland im Bereich der Verfahren ab, mit denen man ex post überprüft, ob Vorschriften in der Praxis wie vorgesehen funktionieren. Obwohl 2019 Qualitätskontrollen von Evaluierungen angekündigt wurden, finden diese allerdings bisher nicht statt. Evaluierungsberichte werden in der Regel veröffentlicht, sind aber häufig nur schwer auffindbar. Um die Evaluierungskompetenzen seiner Ministerien zu stärken, könnte Deutschland beispielsweise gezielte Trainingsprogramme einführen.

Bürokratieabbau geht voran

Darüber hinaus betont die Studie, dass Deutschland engagiert den Bürokratieabbau vorantreibt. Seit 2015 prüft das Statistische Bundesamt regelmäßig die Zufriedenheit der Bürger/-innen und Unternehmen mit dem öffentlichen Serviceangebot und stellt die Ergebnisse der Bundesregierung vor. Deren Umsetzung wird insbesondere vor dem Hintergrund wichtig werden, dass Bund, Länder und Kommunen sich dazu verpflichtet haben, bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, um bürokratische Verfahren für die Bürger/-innen zu erleichtern.

Weitere Informationen zur Studie sind online einzusehen.

Quelle: OECD vom 16.11.2021

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