Deutsches Kinderhilfswerk

Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt gehören ins Zentrum der politischen Agenda

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine stärkere Fokussierung auf Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt, insbesondere im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz. Kai Hanke, Geschäftsführer des Kinderhilfswerks, betont die Notwendigkeit einer ehrlichen gesellschaftlichen Debatte über Schutzlösungen für junge Menschen, die über reine Social-Media-Verbote hinausgehen.

27.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass die Themen Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt besondere Schwerpunkte der weiteren Arbeit der Jugend- und Familienministerkonferenz in diesem Jahr werden sollen. Das zeigt auf, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger ganzheitlicher Wahrung der Kinderrechte im digitalen Raum ist. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die an vielen Stellen verkürzte Diskussion um Social-Media-Verbote der Komplexität der Themen nicht annähernd gerecht. Hier braucht es eine ehrliche Debatte, die klar benennt, was wir als Gesellschaft jungen Menschen als Schutzlösungen anbieten und was wir ihnen damit verbunden als Ausschluss zumuten wollen. Und diese Debatte müssen wir gemeinsam mit jungen Menschen führen. 

Darüber hinaus braucht es risikoorientierte Lösungsansätze, die konkrete Gefahren abbauen und nicht nur in andere Verantwortungsbereiche verschieben. Denn klar ist aus pädagogischer Sicht: Ein Verbot allein schafft zwar Klarheit, was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir aber keine Lösungen finden, die sowohl rechtlich als auch technisch realistisch sind, und Kindern altersangemessene Wege zur Beteiligung an der digitalen Lebenswelt ermöglichen, werden junge Menschen Umgehungsstrategien wählen, und Kinder und ihre Eltern werden mit ganz neuen Problemen alleine gelassen. Daher brauchen wir zusätzlich eine nachhaltige Absicherung von schulischer und außerschulischer Medienbildung für jungen Menschen, eine systematische Stärkung von Medienerziehungskompetenzen bei Eltern und vor allem wirklich kindgerechte Angebote im digitalen Raum. 

„Ausdrücklich unterstützen wir die Forderungen der Bundesländer nach kontinuierlicher Medienbildung von Anfang an sowie nach Fortbildungen für Eltern und Fachkräfte“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes

„Beides ist in der sich rasant entwickelnden digitalen Welt unabdingbar. Denn undifferenzierte Social-Media-Verbote allein nach Alter sind als Lösung weder effektiv noch kinderrechtlich ausgewogen. Stattdessen sind aus kinderrechtlicher Sicht Anbieter in die Pflicht zu nehmen, digitale Räume anzubieten, die für junge Menschen risikoarm zu nutzen sind - was die digitale Welt im Übrigen auch für Erwachsene sicherer und gesünder machen würde. Für eine solche Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media ist bereits der bestehende Rechtsrahmen insbesondere durch den Digital Services Act aus unserer Sicht trag- und ausbaufähig, muss aber in der Rechtspraxis konsequenter als bislang angewendet werden, um sein volles Potenzial zu entfalten. Es braucht also eine konsequente Regulierung von Plattformen, eine Durchsetzung der bestehenden Rechtsrahmen und damit verbundener Ansprüche an digitale Angebote und damit nichts weniger als die Schaffung eines kindgerechten digitalen Ökosystems.

Es ist laut UN-Kinderrechtskonvention von großer Bedeutung, jungen Menschen entsprechende Onlineangebote und Teilhabechancen an der digitalen Gesellschaft zu bieten, diese müssen aber altersdifferenziert vorgehalten werden. Das muss sich zum einen in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern im Sinne des Kindeswohlvorrangs niederschlagen, zum anderen in einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht. Das schließt Altersgrenzen nicht aus, erfordert aber, dass dort, wo Kinder aus Schutzgründen begründeterweise Ausschlüsse erfahren, wir ihnen Alternativangebote in der digitalen Welt machen müssen. Zudem müssen Medienverbote aus kinderrechtlicher Sicht zwingend durch systematische Evaluationen begleitet und in ihrer Verhältnismäßigkeit abgesichert werden. Alles andere wäre Augenwischerei und entspricht nicht den Rechten von jungen Menschen“, 

so Hanke weiter.

„Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen vermögen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, sagt Kai Hanke.

Ein Grundsatzpapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit dem Titel „Soziale Medien für Kinder und Jugendliche: Schutz gewährleisten - Kompetenzen stärken - Teilhabe sichern“ steht unter www.dkhw.de/mindestalter-soziale-medien zum Download bereit.

Redaktion: Uwe Kamp