Deutsches Kinderhilfswerk
Bürgergeldreform nicht auf dem Rücken von Kindern
Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, warnt davor, dass Sanktionen im Rahmen der Bürgergeldreform Familien mit Kindern unverhältnismäßig hart treffen und gegen Kinderrechte verstoßen könnten. Er betont, dass Kürzungen der Regelsätze und das Einstellen von Mietzahlungen die Gefahr der Obdachlosigkeit erhöhen und Kinder indirekt für das Verhalten ihrer Eltern bestraft werden.
15.01.2026
„Es sollte beim neuen Grundsicherungsgeld keine Sanktionen für Familien mit Kindern geben, da diese Kinder in jedem Fall unverhältnismäßig hart treffen. Hier darf es keine Mithaftung von Kindern für ihre Eltern geben. Jede Kürzung der ohnehin schon zu knappen Regelsätze bringt eine ungerechtfertigte, außergewöhnliche Härte für die Kinder mit sich und verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Zwar werden offiziell nur die Regelsätze der Eltern gekürzt, Kinder werden aber, da das Geld in den Familien durch Sanktionen insgesamt noch knapper wird, indirekt für das Verhalten der Eltern mit bestraft. Und wenn neben der Regelsatzkürzung auch die Mietzahlungen eingestellt werden, droht den Kindern mit ihren Familien die Obdachlosigkeit. Das darf nicht sein, eine Reform des Bürgergeldes darf niemals auf dem Rücken der ohnehin schon unter Druck stehenden Kinder erfolgen“,
betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.
„Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsbenachteiligungen leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. In unseren Kinderhäusern müssen sich die Fachkräfte zunehmend um die Versorgung der Kinder anstatt um Bildungs- und Freizeitangebote kümmern. Schon jetzt sind rund 30 Prozent der Kundinnen und Kunden der Tafeln Kinder, bei einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 17 Prozent. Auch das zeigt, dass hier vieles im Argen liegt“,
so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss deshalb die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich priorisiert werden. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Leistung für Kindern und Jugendliche mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Zudem müssen wir ihre Resilienz durch Angebote der Mitbestimmung, durch Sport und Spiel stärken.
Termine zum Thema
-
03.03.2026
Kinderrechte leben – Kinderschutz stärken. Impuls 1 „Haltung als Fundament“
-
04.03.2026
Beteiligung von Kindern im Kinderschutz – wie kann das gehen?
-
24.03.2026
Inobhutnahme: Orientierung und Handlungssicherheit für Neueinsteiger*innen
-
15.04.2026
Kinderrechte leben – Kinderschutz stärken. Impuls (2/4) „Kinderrechte im Alltag der PKH“
-
24.04.2026
Das ist dein Recht - Vorstellung und Diskussion der sächsischen Kinderrechtsstudie
Materialien zum Thema
-
Webangebot / -portal
Materialpaket - Kinderrechte weltweit
-
Podcast
Podcast Berufsjugendlich, Folge 53: Lifestyle: Berufsjugendlich
-
Podcast
Die neuen Fremden in unserer Gesellschaft - Kinder!
-
Podcast
Podcast Berufsjugendlich, Folge 49: Anhören ist nicht gleich Zuhören
-
Webangebot / -portal
Mission magisches Tagebuch, ein Abenteuer-Mutmach-Podcast der ARD
Projekte zum Thema
Institutionen zum Thema
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
AMYNA e.V. - Schutz von Mädchen* und Jungen* vor sexueller Gewalt
-
Verband / Interessenvertretung
Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Kindernothilfe e.V.
-
Verband / Interessenvertretung
Kinder- und Jugendinteressenvertretung Hessen
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstsein