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Deutsches Institut für Menschenrechte: Kinder und Jugendliche lernen zu wenig über ihre Rechte

Anlässlich des Welttags der Menschenrechte am 10. Dezember 2012 fordern die Deutsche UNESCO-Kommission und das Deutsche Institut für Menschenrechte, bundesweit in Kindergärten, Schulen, Berufsschulen und Universitäten die Menschenrechte stärker zu vermitteln. Jeder hat das Recht darauf, seine Menschenrechte so früh wie möglich kennen zu lernen.
07.12.2012
Auch in Berufsfeldern wie der Polizei, den Strafvollzugsbehörden und dem Pflegepersonal müssten die Menschenrechte intensiver in der Aus- und Fortbildung behandelt werden.
Die UN-Generalversammlung in New York hatte dieses Recht im vergangenen Jahr erstmals in der "Erklärung über Menschenrechtsbildung und -training" festgehalten. Die Deutsche UNESCO-Kommission und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben jetzt <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de de menschenrechtsbildung menschenrecht-auf-bildung un-erklaerung-menschenrechtsbildung.html external-link-new-window externen link in neuem>die deutsche Übersetzung der Erklärung mit Fachinstituten aus der Schweiz und Österreich veröffentlicht. Sie soll neue Impulse für die Umsetzung des Rechts auf Menschenrechtsbildung in Schule und Beruf in Deutschland geben.
Weltweit, auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz, haben die Menschen zu geringe Kenntnisse über die Menschenrechte. Bekannt sind meist grundlegende Rechte wie Folterschutz, Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung. Kinder und Jugendliche erfahren im Schulunterricht nur wenig über die Menschenrechte und lernen diese zu selten als ihre eigenen Rechte kennen. Die Vereinten Nationen betonen deshalb, dass die Staaten die Fähigkeit der Menschen fördern sollen, ihre Rechte wahrzunehmen und die Rechte anderer zu achten.
Seit Jahrzehnten setzen sich die Vereinten Nationen dafür ein, die Bildungssysteme an den Menschenrechten auszurichten. Bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 betont die Rolle der Bildung für ein gerechtes und friedliches Zusammenleben. Zwar ist auch die im vergangenen Jahr verabschiedete Erklärung für die Staaten rechtlich nicht verbindlich. Aber sie bietet eine wichtige Grundlage, um den Stellenwert der Menschenrechtsbildung im Bildungssystem zu fördern.
Die nun vorgelegte deutsche Übersetzung der Erklärung haben Expertinnen und Experten des deutschsprachigen Netzwerks der Menschenrechtsbildung aus Deutschland, der Schweiz und Österreich übersetzt. Beteiligt waren die Deutsche UNESCO-Kommission in Bonn, das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin, das Zentrum für Menschenrechtsbildung an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz in Luzern, das Zentrum polis - Politik Lernen in der Schule in Wien und das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie in Graz.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 07.12.2012
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