Hilfen zur Erziehung
Deutscher Verein empfiehlt Anpassung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2018 die Pauschalbeträge für den Sachaufwand in den unteren Altersgruppen sowie für den Erziehungsbeitrag anzuheben. Für die obere Altersgruppe und die Versicherungsbeiträge empfiehlt er, entsprechend dem Vorjahr unverändert fortzuschreiben.
20.09.2017
In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. In den oberen Altersgruppen war dabei allerdings zu berücksichtigen, dass der Deutsche Verein im vergangenen Jahr auf eine Absenkung verzichtet hat, die sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Familien für Kinder ergeben hätte. Während der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung unverändert ist im Vergleich zum Vorjahr, ist er für die Unfallversicherung geringfügig gesunken. Für beide Pauschalbeträge, Alterssicherung und Unfallversicherung von Pflegepersonen, empfiehlt der Deutsche Verein die gegenüber 2017 unveränderte Fortschreibung der Pauschalbeträge.
Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.
„Die Aufnahme von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Die ausführlichen <link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-09-17-vollzeitpflege.pdf external-link-new-window des deutschen>Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 (pdf 106 KB) stehen online zur Verfügung.
Hintergrund
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 15.09.2017
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