Bildungspolitik
Deutsche UNESCO-Kommission fordert inklusives Schulsystem
Ein inklusives Bildungssystem ist Kernelement einer chancengerechten Bildung für alle Menschen. Deshalb ist, aus Sicht der Deutschen UNESCO-Kommission, eine Zusammenführung von Förderschulen und allgemeinen Schulen notwendig. Der Expertenkreis Inklusive Bildung hat sechs Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet, die sich an die Politik sowie an Schulen richten.
02.11.2018
Im deutschen Schulsystem sind die Bildungschancen ungleich verteilt. Um allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu hochwertiger Bildung zu ermöglichen, fordert die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) die Zusammenführung von Förderschulen und allgemeinen Schulen zu einem inklusiven Schulsystem. Der Expertenkreis Inklusive Bildung der Kommission hat zur Umsetzung dieser Forderung sechs Empfehlungen erarbeitet. Dazu zählt unter anderem, dass Bund, Länder und Kommunen eine langfristige Planung für die Umstellung auf ein inklusives Bildungssystem entwickeln müssen.
Bestehende sonderpädagogische Kompetenzen sichern
„Das deutsche Schulsystem ist weiterhin durch trennende Strukturen geprägt. Das muss sich endlich ändern. Wir brauchen strukturelle Maßnahmen zur Zusammenführung von Förder- und allgemeinen Schulen zu einem inklusiven Bildungssystem. Dabei müssen die bestehenden sonderpädagogischen Kompetenzen gesichert werden“, betont Ute Erdsiek-Rave, Ministerin a.D., Vorsitzende des DUK-Expertenkreises Inklusive Bildung.
Die sechs Empfehlungen des Expertenkreises
- Einen langfristigen Planungsrahmen für ein inklusives Bildungssystem schaffen
- Schulen mit einer verlässlichen pädagogischen Grundausstattung versehen
- Förderschulen zu Förderzentren entwickeln
- Multiprofessionalität in der inklusiven Bildung strukturell verankern
- Die inklusiven Bildungsanstrengungen extern begleiten
- Den Ganztag als Form inklusiven Lernens fördern
Die Empfehlungen richten sich an die Handelnden im Bund, den Ländern, den Kommunen und in allen Schulen.
Kernelement chancengerechter Bildung
Inklusive Bildung bedeutet, dass alle Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung teilhaben und ihr Potenzial voll entfalten können. Ein inklusives Bildungssystem ist Kernelement einer chancengerechten Bildung für alle Menschen, wie sie von den Vereinten Nationen mit der Bildungsagenda 2030 (Ziel 4 der Globalen Nachhaltigkeitsagenda) und der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird.
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der DUK-Webseite zur inklusiven Bildung. Dort stehen auch die Empfehlungen und Erläuterungen (PDF, 171 KB) zur Zusammenführung von Förderschulen und allgemeinen Schulen zu einem inklusiven Bildungssystemmit Erläuterungen zum Download zur Verfügung.
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission vom 31.10.2018
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