Gesundheit
Der Konsum von Lachgas – berauschend und beunruhigend
Lachgas als Partydroge wird bei Jugendlichen immer beliebter – mit ernsthaften gesundheitlichen Risiken. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz fordert ein striktes Verbot der Abgabe an Minderjährige, im Versandhandel und an Automaten. Klare gesetzliche Regelungen sind längst überfällig.
15.07.2025
Lachgas wird bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter, nicht zuletzt aufgrund der leichten Verfügbarkeit, niedriger Preise und kurzfristiger Wirkungen konsumieren Jugendliche Lachgas. Die steigende Popularität als Partydroge ist beunruhigend, insbesondere angesichts der gesundheitlichen Risiken. Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes ist daher ein konsequentes Verbot der Abgabe an Minderjährige, des Versandhandels sowie der Automatenabgabe dringend notwendig.
Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen auf Bundesebene, haben einzelne Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits einschränkende Verordnungen erlassen. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. fordert in einer Stellungnahme den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen und ein konsequentes Verbot der Abgabe an Minderjährige, des Versandhandels sowie der Automatenabgabe.
„Der Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen und sozialen Gefahren des Lachgaskonsums muss oberste Priorität haben. Die bisherigen Regelungen reichen nicht aus, um Jugendliche wirksam zu schützen. Es bedarf daher klarer gesetzlicher Maßnahmen, um die Verfügbarkeit von Lachgas einzuschränken. Wir fordern den Gesetzgeber auf, im Sinne des präventiven Kinder- und Jugendschutzes schnell und konsequent zu handeln“,
konstatiert Klaus Hinze, der Vorsitzende der BAJ.
Weiterführende Informationen
- Die Stellungnahme steht zum Download zur Verfügung.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz vom 26.06.2025
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