Wissenschaft

Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für eine Ablösung des kürzlich evaluierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) durch ein „Wissenschaftsentfristungsgesetz“ ausgesprochen und dafür ein Acht-Punkte-Programm vorgelegt.

27.06.2022

„Viel zu viele Zeitverträge mit viel zu kurzen Laufzeiten – die WissZeitVG-Novelle von 2016 war zwar gut gemeint, ist aber praktisch wirkungslos. Wir brauchen jetzt eine radikale Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft, die Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und einen verbindlichen Nachteilsausgleich durchsetzt“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller, aus Anlass der Präsentation des Acht-Punkte-Programms im Rahmen einer Konferenz der Bildungsgewerkschaft in Berlin.

Keller betonte, dass die Gesetzesevaluation offen gelegt habe, dass die Arbeitgeber praktisch jede wissenschaftliche Tätigkeit als ‚Qualifizierung‘ ansehen. Da das geltende WissZeitVG Zeitverträge erlaube, wenn diese die wissenschaftliche Qualifizierung fördern, sei einer willkürlichen Befristungspraxis Tür und Tor geöffnet. Dem müsse der Gesetzgeber endlich einen Riegel vorschieben, so Keller. Er müsse klipp und klar regeln, dass Befristungen nur dann zulässig sind, wenn sie eine präzise im Gesetz definierte wissenschaftliche Qualifizierung wie die Promotion fördern. Verbindliche Mindestvertragslaufzeiten müssen sicherstellen, dass die Qualifizierung tatsächlich erfolgreich abgeschlossen werden kann. Nach der Promotion kann eine Befristung allenfalls in Verbindung mit einem ‚Tenure Track‘ oder einer Anschlusszusage gerechtfertigt sein, also wenn das Beschäftigungsverhältnis mit Erreichen des Qualifizierungsziels entfristet wird.

„Weiter muss der Gesetzgeber für gleiche Chancen für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sorgen. Für Beschäftigte, die Kinder betreuen, pandemiebedingte Beeinträchtigungen erlebt, eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, muss es im Sinne eines Nachteilsausgleichs einen verbindlichen Anspruch auf Vertragsverlängerung im neuen Wissenschaftsentfristungsgesetz geben“, mahnte Keller.

Der Gewerkschafter setzte sich außerdem für die „ersatzlose Streichung der Tarifsperre“ aus dem Gesetz ein.

„Es ist absurd, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften keine sachgerechten Befristungsregelungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aushandeln dürfen. Geben Sie Tariffreiheit, Frau Ministerin“, appellierte Keller an Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP).

Auf der Website der GEW finden Sie das „Acht-Punkte-Programm der GEW für die Ablösung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch ein Wissenschaftsentfristungsgesetz“.

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 03.06.2022

Redaktion: Pia Kamratzki

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