SGB VIII
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick
Am 01. Juli 2025 trat ein neues Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Kraft. Es stärkt die Rolle des Unabhängigen Bundesbeauftragten und bringt wichtige Änderungen für die Kinder- und Jugendhilfe mit sich. Besonders Jugendämter stehen vor neuen Aufgaben in Aktenaufbewahrung und Qualitätsentwicklung.
23.07.2025
Am 01.07.2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 8.4.2025) in Kraft. Es beinhaltet neben dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz (UBSKMG), mit dem das Amt des oder der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) verstetigt und ausgestaltet wird, auch Neuregelungen im SGB VIII und im KKG.
Der aktuelle JAmt-Beitrag von Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse (beide DIJuF) erläutert kompakt die für die Kinder- und Jugendhilfe entscheidenden Neuregelungen und geht insbesondere auf die Umsetzungsaufgaben für die Jugendämter in den Bereichen „Aktenaufbewahrung“ und „Qualitätsentwicklung“ ein.
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 01.07.2025
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