Brandenburg
Corona-Soforthilfe für soziale Einrichtungen
Viele soziale Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen haben durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen, wurden aber von bisherigen Rettungsprogrammen nicht immer berücksichtigt. Mit der neuen Richtlinie „Corona-Sozialwirtschaft-Soforthilfe“ des Sozialministeriums stehen in Brandenburg 4,2 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes zur Verfügung.
26.10.2020
Mit der Corona-Soforthilfe für soziale Einrichtungen soll die soziale Infrastruktur in Brandenburg gezielt unterstützt werden. Anträge können bis spätestens 15. November 2020 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eingereicht werden.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher sagte dazu in Potsdam: „Unter der Corona-Krise leidet nicht nur die Wirtschaft, sondern auch viele soziale Einrichtungen. In der ersten Infektionswelle mussten wir soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Diese Maßnahmen trafen in besonderem Maße auch soziale Angebote und Beratungsstellen, deren Hauptaufgabe es ja ist, im direkten Kontakt Menschen zu helfen. So gerieten sie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die ihre Existenz bedroht. Wir müssen den Erhalt dieser wichtigen Angebote für Familien, für Hilfsbedürftige, für Menschen mit Behinderungen, für Seniorinnen und Senioren oder für einsame Menschen sichern.“
Zuschuss als Schadensausgleich
Mit der Corona-Sozialwirtschaft-Soforthilfe sollen Einnahmeverluste sozialer Einrichtungen ausgeglichen werden. Antragsberechtigt sind unter anderem Personen, Vereine und Verbände sowie Gesellschaften mit Gemeinwohlorientierung, die eine soziale Einrichtung, Dienste oder eine Beratungsstelle im Land Brandenburg betreiben. Antragsberechtigt sind nur Träger, die bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Liquiditätsschwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Pandemie in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten sind. Die Soforthilfe wird als eine einmalige nicht rückzahlbare Leistung in Form eines Zuschusses als Schadensausgleich gewährt. Die Soforthilfe entspricht der Finanzierungslücke zur Erhaltung des notwendigen Betriebs. Die Finanzierungslücke ergibt sich aus den laufenden Kosten für den notwendigen Betrieb des Trägers nach Abzug aller verfügbaren Einnahmen und Rücklagen.
Alle Informationen zur neuen Förderrichtlinie, Anträge und FAQ sind auf dem LASV-Internetportal veröffentlicht: https://lasv.brandenburg.de
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 05.08.2020
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
-
Zeitschrift / Periodikum
AFET-Fachzeitschrift Dialog Erziehungshilfe 4-2023
-
Broschüre
jumblr-Dialog 01: Denkanstöße für die Medienbildung in ländlichen Räumen
-
Broschüre
Increased Uncertainty: Child protection in the era of COVID-19. Early discussions and empirical findings from Germany.
-
Zeitschrift / Periodikum
AFET-Fachzeitschrift Dialog Erziehungshilfe 4-2022
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Digital Storytelling in diversitätsbewusster internationaler Jugendarbeit
Projekte zum Thema
-
Medienwerkstatt Potsdam im fjs e.V.
Potsdamer Kinder- und Jugendportal „Hast'n Plan“
-
Philipps-Universität Marburg
Corona-Befragung für Familien
-
Forum Transfer: Innovative Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona
-
Fontanestadt Neuruppin
WORD&PLAY! #GameCamps in Neuruppin (Brandenburg)
-
Landesregierung RLP Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, ausführende Stelle ist das Landesjugendamt
AG Jugend der Oberrheinkonferenz und seine Expertenausschüsse
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Bildungsteam Berlin-Brandenburg e.V.
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V.
-
Sonstige
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
-
Sonstige
Sponsoren für Hamburg e.V.