Inklusion
Bundesteilhabegesetz: DRK kritisiert hohen bürokratischen Aufwand
![Ein Mädchen in Begleitung ihrer Schwester wird von der Mutter im Rollstuhl geschoben. Ein Mädchen in Begleitung ihrer Schwester wird von der Mutter im Rollstuhl geschoben.](/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Madchen-Mutter-Rollstuhl-F-bluraz_815e5ccf8a.jpg)
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kritisiert die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes, die aufgrund von zusätzlichem Verwaltungsaufwand Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen; insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe. Der Wohlfahrtsverband fordert vom Bundesfinanzministerium deshalb Nachbesserungen des Gesetzes.
03.02.2020
Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, hat auf deutliche Umsetzungsschwierigkeiten beim Bundesteilhabegesetz hingewiesen. „Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Statt diese Chance konsequent zu nutzen, ist der bürokratische Aufwand für Kostenträger und Leistungserbringer enorm. Das widerspricht jedoch der gesamten Intention des Gesetzes“, sagt Hasselfeldt. Sie kritisiert vor allem Änderungen bei der Eingliederungshilfe, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind.
Mit der Gesetzesänderung wird die Leistungserbringung in Wohnheimen für behinderte Menschen neu strukturiert. Bisher waren mehrere einzelne Leistungen wie die Kosten für Wohnraum, Lebensmittel und verschiedene Hilfsleistungen zu einem Komplex zusammengefasst und wurden in einem Vorgang abgerechnet. Jetzt werden die bisherigen stationären Wohneinrichtungen in „besondere Wohnformen“ umbenannt und die dort erbrachten Leistungen aufgesplittet in existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX. Für beide Leistungssysteme sind je nach Bundesland unterschiedliche Ämter zuständig.
„Auf die Spitze getrieben wird der zusätzliche Verwaltungsaufwand bei der Frage der Umsatzsteuer auf Nahrungsmittel“, sagt Hasselfeldt. Bisher seien Nahrungsmittel für die behinderten Menschen umsatzsteuerfrei gewesen. Künftig sei nur noch die Zubereitung der Speisen umsatzsteuerfrei. Die Nahrungsmittel selbst würden als existenzsichernde Leistung dem SGB XII zugeordnet und seien damit umsatzsteuerpflichtig. „Die Träger müssen jetzt neue gesonderte Verträge abschließen, mehr Rechnungen schreiben und mehr Geldeingänge prüfen. Dieser bürokratische Aufwand ist unnötig, kostet Zeit und verschlingt personelle Ressourcen“, sagt Hasselfeldt.
Die DRK-Präsidentin fordert vom Bundesfinanzministerium deshalb eine generelle Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen in besonderen Wohnformen für behinderte Menschen und eine Nachbesserung des Bundesteilhabegesetzes. „Es braucht handhabbare Lösungen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt entscheiden können, in welcher Wohnform sie leben möchten“, sagt Hasselfeldt. Von der Neuregelung sind rund 212.000 Menschen in stationären Wohneinrichtungen betroffen.
Mehr zum Thema findet sich auf der Webseite des DRK.
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz vom 24.01.2020
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