Politik

Bundestag beschließt Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung

Der Bundestag verabschiedete am 12.6.2026 ein Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Es zielt auf Fälle, in denen deutsche Männer oder Personen mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, um deren Staatsangehörigkeit oder den Aufenthalt der Mütter zu sichern.

22.06.2026

Der Bundestag hat am 12.6.2026 schärfere Regeln „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/4081) stimmten in dritter Beratung die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. Der Gesetzentwurf war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen ergänzt worden (BT-Drs. 21/6393). Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Eine solche zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu begründen oder zu stärken. Zukünftig ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle" zwischen den Beteiligten vorliegt, also zB der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. 

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 15.6.2026

Redaktion: Christin Jauch