Aufarbeitung
Bundesrat stimmt dem „UBSKM-Gesetz“ zu

Nach langem Ringen hat der Bundesrat dem „UBSKM-Gesetz“ zugestimmt – ein Meilenstein im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz stärkt Strukturen, verpflichtet zur regelmäßigen Berichterstattung und setzt klare politische Signale. Doch Betroffene fordern: Der Schutz darf nicht beim Gesetz enden.
10.04.2025
Der Bundesrat hat am 21. März dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (kurz: „UBSKM-Gesetz“) zugestimmt. Dem Gesetz waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Lange war ungewiss, ob das Gesetz durch den Ampel-Bruch in dieser Legislatur überhaupt noch durchgesetzt werden könnte.
Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):
„Ich bin froh und erleichtert, dass das Gesetz noch in dieser Legislatur kommt. Es zeigt, dass Deutschland trotz aktueller politischer Herausforderungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt jetzt klare Prioritäten setzt. Gerade für Betroffene ist dies ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme.“
Ein Gesetz alleine reiche aber nicht aus, so Claus, um Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Themen wie der Kampf gegen sexualisierte Gewalt im digitalen Raum, die flächendeckende Einführung von Schutzkonzepten auch in der Kinder- und Jugendarbeit von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern, ausreichende Ressourcen für Dunkelfeldforschung oder die individuelle Aufarbeitung von Fällen in der Vergangenheit bräuchten auch weiterhin eine konstant politische Unterstützung, für die sich die Beauftragte auch in der 21. Legislaturperiode weiter stark machen werde.
Insbesondere müsse ein rechts- und haushaltskonformes Nachfolgemodell zum Fonds Sexueller Missbrauch geschaffen werden, der nicht Teil des Gesetzes und damit nicht abgesichert ist – und der laut einer neuen Richtlinie des Bundesfamilienministeriums vom 1. Januar 2025 bis Ende 2028 abgewickelt werden soll. Mit dem Gesetz wird auch eine regelmäßige Berichtspflicht des UBSKM-Amtes gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt. Eine Grundlage für den Bericht werden kontinuierlich erhobene Zahlen zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche heute sein. Hierbei wird auch das von UBSKM in 2024 auf den Weg gebrachte Zentrum zur Prävalenzforschung eine wichtige Funktion einnehmen. Claus:
„Ich bin davon überzeugt, dass gerade der Blick auf die heutige Dimension von sexualisierter Gewalt Politik auf Bundesebene wie auch in den Ländern verpflichten wird, künftig evidenzbasiert noch zielgerichteter zu handeln und auch auf neue Risiken schneller zu reagieren. Dies ist wesentlich, um konsequentes politisches Handeln sicherzustellen.“
Der Schutz von Kindern brauche beides, so Claus, die mit diesem Gesetz verbundene klare politische Haltung ebenso wie wirksame Instrumente und die erforderlichen Ressourcen, um Kinder besser zu schützen, sexuellen Missbrauch frühzeitig aufzudecken und Betroffenen die erforderliche Unterstützung zu ermöglichen. Claus fordere deshalb schon jetzt die künftige Bundesregierung auf, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die mit dem Gesetz verbundenen Ziele auch erreicht werden können.
Ein entsprechender Vorschlag von UBSKM für die Koalitionsverhandlungen zu den Themen niedrigschwellige ergänzende Hilfen, digitale sexualisierte Gewalt, Sexualstrafrecht, Schutz von Kindern und Jugendlichen, Forschung und Aufarbeitung ist in dieser Woche auch an die parlamentarischen Verhandlungsführer*innen aus dem Familienausschuss und an thematisch angrenzende Ressorts gegangen.
Weitere Informationen
- UBSKM-Handlungsempfehlungen für die Koalitionsverhandlungen für die 21. Legislaturperiode
- Zur Richtline des BMFSFJ zum Fonds Sexueller Missbrauch
- Zur Historie: Das Amt der Unabhängigen Beauftragten
Quelle: Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 21.03.2025
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