Deutsches Kinderhilfswerk

Bundesrat muss Kürzungen beim Wohngeld verhindern

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor Wohngeldkürzungen, die Kinderarmut und Umzüge in kleinere Wohnungen zur Folge hätten. Betroffene Familien verlören zudem oft den Kinderzuschlag. Die Reform widerspricht den UN-Kinderrechten und gefährdet die Entwicklungschancen der Kinder. Das DKHW fordert stattdessen Investitionen in die soziale Infrastruktur.

28.09.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates die Länderkammer auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wohngeldgesetzes abzulehnen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation würde durch die im Entwurf vorgesehenen Kürzungen des Wohngeldes die Kinderarmut in Deutschland signifikant steigen. Zudem könnten viele Familien gezwungen sein, in eine günstigere und damit häufig kleinere Wohnung umzuziehen, was sich in vielen Fällen negativ auf die Situation der Kinder auswirken könnte. Erschwerend kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes hinzu, dass Familien mit dem Wegfall des Wohngeldes häufig zugleich ihren Anspruch auf Kinderzuschlag verlieren würden und dadurch einer doppelten finanziellen Belastung ausgesetzt wären.

„Schätzungen zufolge könnten infolge der Wohngeldreform rund ein Drittel der bisherigen Haushalte den Anspruch auf Wohngeld komplett verlieren, darunter sehr viele Familien mit Kindern, viele andere Haushalte müssten mit teils drastischen Kürzungen rechnen. Damit würden die finanziellen Spielräume und die materielle Ausstattung von Familien mit ohnehin niedrigem Erwerbseinkommen drastisch eingeschränkt und das Kinderarmutsrisiko deutlich verstärkt. Das wäre besonders für die betroffenen Kinder schwerwiegend und folgenreich, da sich das Aufwachsen in Armut negativ auf ihr ganzes Leben, ihre Entwicklung und ihre Zukunftschancen auswirkt. Die geplanten Neuregelungen beim Wohngeld stehen zudem im Widerspruch zum Recht eines jedes Kindes auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit nach Artikel 26 der UN-Kinderrechtskonvention sowie auf einen angemessenen Lebensstandard nach Artikel 27 der Konvention“, 

betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Familien könnten durch die Wohngeldkürzungen gezwungen werden, in günstigere Wohnungen umzuziehen, die vor dem Hintergrund der mangelnden Verfügbarkeit von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum potenziell zu klein sind und sich zunehmend in peripheren und infrastrukturell schlechter angebundenen Lagen befinden. In der Folge drohen Probleme wie Überbelegung sowie der Wegfall von Rückzugsorten und ruhigen Lernplätzen für Kinder. Zudem sind Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern zu erwarten, da beengter Wohnraum, unsichere Wohnverhältnisse und häufige Umzüge zu Stress und dem Verlust von sozialen Beziehungen führen können. Auch deshalb müssen die geplanten Kürzungen des Wohngeldes vom Tisch“, 

so Lütkes weiter.

Anstatt Sozialleistungen zu kürzen, müssen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu mehr Wachstum, mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt und zu geringerer Inanspruchnahme von Sozialleistungen. In Deutschland entscheiden noch immer die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. Hier braucht es durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen.

Redaktion: Uwe Kamp