Baden-Württemberg

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt 333 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung bedeutender Sportstätten bereit, um die Sportinfrastruktur nachhaltig zu verbessern. Bis zum 15. Januar 2026 können südwestdeutsche Kommunen Anträge digital einreichen.

05.12.2025

Der Startschuss für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist gefallen. In einer ersten Tranche stehen 333 Millionen Euro für den aktuellen Projektaufruf 2025/2026 bereit. Diese Mittel sollen in die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung fließen – mit dem Ziel, die Sportinfrastruktur nachhaltig zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten.

Im Sinne des baden-württembergischen Sports ist ein zügiges Vorgehen der Südwest-Kommunen entscheidend. Es wäre also wichtig, dass interessierte Kommunen frühzeitig die notwendigen Unterlagen vorbereiten und Kofinanzierungsmöglichkeiten erarbeiten. Die Förderungen können kombinierbar mit Landesförderprogrammen sein.

Bis zum 15. Januar 2026 können Kommunen ihr Interesse beim Bund bekunden. Dies geschieht ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein.

Sportministerin Theresa Schopper dazu:

„Die kommunale Sportstätteninfrastruktur bildet das Rückgrat des Sports in Baden-Württemberg – sei es für den Sportunterricht an unseren Schulen oder weitere kommunale Nutzungen. Eine moderne, gut nutzbare und barrierefreie Sportstättenlandschaft ist daher zentral, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gleichermaßen Teilhabe an Bewegung, Sport und Gemeinschaft zu ermöglichen. Ich bitte unsere Kommunen, diese Chance zu nutzen, damit zahlreiche Projekte aus Baden-Württemberg gefördert werden und wir gemeinsam einen weiteren Schritt gehen, um unsere Sportstätten im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“

Detaillierte Infos zum Bundesprogramm und zum Projektaufruf.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 31.10.2025

Redaktion: Christin Jauch