Qualitätsdialog
Bundesjugendkuratorium veröffentlicht Impulspapier über Standards in der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesjugendkuratorium legt ein Impulspapier zu Standards in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel Kinderschutz vor. Es fordert einen offenen Diskurs über Standards, gezielte Flexibilisierung und stärkere Zusammenarbeit – um Qualität und Rechte junger Menschen trotz Fachkräftemangel und Ressourcenknappheit zu sichern.
12.06.2025
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) hat ein neues Impulspapier mit dem Titel „Standards, Qualität und Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel Kinderschutz. Rechte junger Menschen und Qualität der Infrastrukturen“ veröffentlicht. Im Fokus steht die Frage, wie fachliche Standards unter zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können – insbesondere im sensiblen Bereich des Kinderschutzes.
Die Analyse zeigt: Nicht die Standards selbst sind das Problem, sondern ihre stillschweigende und nicht legitimierte Flexibilisierung. Diese Praxis verhindert eine transparente, fachlich fundierte Auseinandersetzung über notwendige Anpassungen. Das BJK fordert deshalb einen offenen Diskurs über Standards und Qualität auf allen föderalen Ebenen.
Zentrale Empfehlungen des Papiers sind u. a. die strategische Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung, der Ausbau von Kooperationsstrukturen sowie eine differenzierte Diskussion über Flexibilisierungsmöglichkeiten, ohne dabei die Rechte junger Menschen zu gefährden. Der Kinderschutz wird dabei als normativer Anker verstanden: Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz – auch unter Ressourcenknappheit.
Das Papier betont die Notwendigkeit langfristiger politischer und fachlicher Strategien, um tragfähige, kinderrechtebasierte Infrastrukturen zu sichern.
Das Impulspapier „Standards, Qualität und Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel Kinderschutz. Rechte junger Menschen und Qualität der Infrastrukturen“ (PDF: 365 KB) steht zum Download zur Verfügung.
Hintergrund
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung berufenes Expert*innengremium. Es berät in grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in übergreifenden Themen der Jugendpolitik. Dem Gremium gehören bis zu 15 Fachleute aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft an – darunter fünf unter 27-Jährige. Die Berufung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode.
Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 11.06.2025