Familienpolitik

Bund-Länder-Vereinbarung: Förderung und Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen

Das Bundesfamilienministerium und das Niedersächsische Sozialministerium haben die erste bilaterale Vereinbarung zu den Mehrgenerationenhäusern abgeschlossen. Hintergrund ist eine Rahmenvereinbarung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Förderung und Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser.

02.03.2017

Im Mehrgenerationenhaus Langenhagen haben am 27.02.2017 die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Caren Marks, und die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Cornelia Rundt, eine Vereinbarung zwischen Bund und Land zur Förderung und Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser abgeschlossen. Dies ist die erste Vereinbarung, die bundesweit zwischen dem Bund und einem Bundesland abgeschlossen wurde.

"Ich freue mich, dass Niedersachsen seine Unterstützung für die Mehrgenerationenhäuser mit dieser Vereinbarung bekräftigt und auf noch stabilere Beine stellt", so Caren Marks. "Damit zeigt das Land seine Wertschätzung für die gute Arbeit der Mehrgenerationenhäuser. Auch mit anderen Bundesländern sind wir bereits im Gespräch für weitere Vereinbarungen", so die Parlamentarische Staatssekretärin weiter.

Cornelia Rundt betont: "Die Mehrgenerationenhäuser und Niedersachsen sind eng verbunden. Unsere seit Beginn bestehende Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser werden wir fortsetzen, mit dem Landesnetzwerk weiterhin eng kooperieren und die Häuser in unserem Land in ihrer Vernetzung, ihrer Öffentlichkeitsarbeit und fachlichen Weiterentwicklung stärken.“

Niedersachsen und der Bund knüpfen mit der bilateralen Vereinbarung an die am 21. Mai 2015 zwischen dem BMFSFJ, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Rahmenvereinbarung an, in der sich die Partner zur nachhaltigen Förderung und Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser als gemeinsame Anstrengung bekannt haben.

Insgesamt werden 69 Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen gefördert, die meisten davon befinden sich in der Bundesförderung. 50 Mehrgenerationenhäuser wurden bereits im Vorgängerprogramm des Bundes gefördert. Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus ist am 1. Januar 2017 mit einer Laufzeit von vier Jahren an den Start gegangen. Insgesamt können bundesweit rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen.

Weitere Informationen stehen unter <link http: www.mehrgenerationenhaeuser.de external-link-new-window>www.mehrgenerationenhaeuser.de und unter <link http: www.familien-in-niedersachsen.de external-link-new-window für>www.familien-in-niedersachsen.de zur Verfügung. 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.02.2017

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