Kindergrundsicherung

Breites Bündnis fordert armutsfestes Existenzminimum

Ein breites Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des Existenzminimums für Kinder anzugehen und den Weg für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt, freizumachen.

02.06.2023

„Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das Existenzminimum für Kinder neu zu definieren."

Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: "Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des 'Was und wieviel braucht ein Kind' auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde."

Kinderarmut im Detail

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: "Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechten Berechnung des Existenzminimums für Kinder in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen."

Aktueller Regelsatz zu niedrig

„Kinder, die heute von Grundsicherung leben müssen, leben in Armut. Die wenigen Leistungserhöhungen der vergangenen Monate werden durch die Inflation aufgezehrt und ändern daran zu wenig. Die Regelsätze belaufen sich aktuell auf 318 Euro im Monat für Kinder bis 6 Jahren und 348 Euro für Kinder bis 14 Jahren. Ihren Eltern ist es damit unmöglich, ihre Kinder gut zu ernähren, sie bedarfsgerecht mit allen notwendigen Gütern des täglichen Lebens zu versorgen – von der Kleidung über Hygieneartikel bis zum Spielzeug – und ihre gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Daran ändern auch die Erhöhung des Kindergeldes, das vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird, und das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket nichts."

erklärte der Zusammenschluss.

Forderungen des Bündnisses

Das Bündnis fordert Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechte Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial-, Fachverbänden und Gewerkschaften einzubeziehen.

Weitere Informationen

Der gemeinsame Appell (PDF: 256 KB) wurde wurde von folgendenen 28 Organisationen unterzeichnet: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Arbeiter-Samariter-Bund, Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, Bundesforum Männer, Bundesverband für Kindertagespflege, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Jugendherbergswerk, Deutsches Kinderhilfswerk, Diakonie Deutschland, foodwatch Deutschland, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Grüne Jugend, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, pro familia, Sanktionsfrei, Save the Children, SOS Kinderdorf, SOVD Sozialverband Deutschland, Tafel Deutschland, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband berufstätiger Mütter, Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften, Volkssolidarität Bundesverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Zukunftsforum Familie.

Quelle: Diakonie Deutschland vom 31.05.2023

Redaktion: David Bienias

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