Förderung der Erziehung in der Familie

Brandenburg: Dank für Netzwerk Gesunde Kinder: 1.000 Patinnen und Paten im Einsatz

Familienminister Günter Baaske dankte heute in Potsdam 60 ehrenamtlichen Patinnen und Paten der Brandenburger Netzwerke Gesunde Kinder für ihre Arbeit.

28.01.2013

Baaske: „Sie stehen stellvertretend für die etwa 1.000 ehrenamtlichen Frauen und – einigen - Männern, die sich im Rahmen der Netzwerke für junge Familien einsetzen. Dank dieser Arbeit gedeihen die Netzwerke prächtig. In ihnen verbinden sich Kompetenz von Fachkräften und ehrenamtliches Engagement.“ Bisher wurden bereits etwa 7.000 Familien unterstützt.

Die 19 Netzwerke mit insgesamt 31 Standorten sind Teil des familienpolitischen Maßnahmenprogramms der Landesregierung. In ihnen können Eltern bereits vor einer Geburt Unterstützung erhalten – völlig unabhängig von ihrer sozialen Stellung. Zur Förderung der gesundheitlichen und sozialen Entwicklung werden sie und ihre Kinder bis zu deren drittem Lebensjahr begleitet.

Das erste Netzwerk entstand im Sommer 2006 in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Niederlausitz. Hendrik Karpinski, Geschäftsführer des Klinikums in Senftenberg, sagte bei der Veranstaltung in Potsdam: „Bereits in der Schwangerschaft oder unmittelbar nach der Geburt können die Weichen für eine gute Zukunft von Kind und Familie gestellt werden. Werdende Mütter und Väter nehmen Unterstützung an, wenn sie als Service und frei von Belehrung oder Bevormundung angeboten wird.“

Günter Baaske: "Die Netzwerke sind ein herausragendes Beispiel für den so genannten vorsorgenden Sozialstaat. Eine frühzeitige Förderung kann spätere Probleme mit hohen Folgekosten vermeiden." Das Land unterstützt die Netzwerke in den Landkreisen mit jährlich 60.000 Euro und in den kreisfreien Städten mit jeweils 30.000 Euro.

Netzwerke im Netz: <link http: www.netzwerk-gesunde-kinder.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.netzwerk-gesunde-kinder.de/

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg vom 28.01.2013

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