Ganztagsbetreuung

Bildungsgewerkschaft zum gestoppten Gesetz für einen Rechtsanspruch

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz für Kinder im Grundschulalter zu stoppen, scharf kritisiert.

30.06.2021

„Es ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, jetzt den Anspruch auf einen Ganztagsschulplatz für alle Grundschulkinder zu sichern“, erklärte Anja Bensinger-Stolze, Leiterin des Organisationsbereichs Schule. Die Corona-Pandemie habe einmal mehr deutlich gemacht, dass der Bildungserfolg immer noch vom Elternhaus abhängig sei. „Wir erwarten, dass die Politik jetzt handelt und der Vermittlungsausschuss des Bundestages für die Kinder zu einer guten Lösung kommt.“ Bund und Länder stünden in der Pflicht, „endlich Nägel mit Köpfen zu machen!“ Die schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen könne nur gelingen, wenn der Bund Länder und Kommunen verlässlich finanziell unterstütze.

Die GEW plädiert mit Blick auf den Ganztag für ein Schulmodell, in dem sich Arbeits- und Ruhephasen in einem ausgewogenen Rhythmus über den Tag verteilen – auch um die Beschäftigten zu entlasten. „Kinder lernen so vielfältig und unterschiedlich, aber auf jeden Fall über den ganzen Tag“, so die Leiterin des Organisationsbereichs Jugendhilfe und Sozialarbeit, Doreen Siebernick. „Ganztagsschulen eröffnen neue Lernräume und Möglichkeiten. Unsere Kinder haben sie verdient.“

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 28.06.2021

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