Appell des Bundesjugendkuratoriums

Beteiligungsformate junger Menschen auf Bundesebene

Das Bundesjugendkuratorium appeliert mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen an die gemeinsame Verantwortlichkeit der kommenden Bunderegierung, die Kinder- und Jugenbeteiligung auf Bundesebene strukturell zu verankern. Es gelte sicherzustellen, dass junge Menschen ihre gegenwärtigen Anliegen wie auch ihre Visionen für die Zukunft politisch einbringen können.

31.03.2025

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) hat einen Appell an die kommende Bundesregierung zu Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene veröffentlicht. Das Sachverständigengremium fordert, dass neben dem BMFSFJ jedes Bundesministerium sowie das Kanzleramt zu Beginn einer Legislaturperiode eine feste Zuständigkeit für die Politikberatung junger Menschen benennt. So sollen mögliche Beteiligungsformate von Beginn an gemeinsam mit jungen Menschen erarbeitet werden. 

Das BJK bennent drei zentrale Eckpunkte für eine wirksame Politikberatung junger Menschen:

  1. Klare und feste Zuständigkeiten

    Jugenbeteiligung in der Politikberatung soll als grundlegender und verpflichtender Bestandteil von Beratungen in Gesetzgebungsprozessen und der Gestaltung politischer Vorhaben auf ministraler Ebene im Bund durchgängig etabliert sein.

  2. Die Einhaltung übergreifender Standards der Kinder- und Jugenbeteiligung

    Auch wenn die Diversität an Formaten und eine Flexibilität in der Ausgestaltung aufgrund der heterogenen politischen Fragestellungen wichtig sind, müssen Standards eingehalten werden. Hierzu zählen beispielsweise die Transparenz über die Funktion des Beteiligungsprozesses, eine alters und lebenslagenbezogene Ansprache der jungen Menschen, ein fairer und transparenter Auswahlprozess und eine nachhaltige Infrastruktur.

  3. Nachhaltige und transparente Gestaltung aller Beteiligungsformate

    Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums muss Beteiligung nachhaltig angelegt werden und strukturell verankert sein. Im Rahmen jedes Beteiligungsprozesses müssen alle daran beteiligten jungen Menschen in einem angemessenen Zeitfenster eine altersgerechte, transparente sowie prozess und gegenstandsbezogene Rückmeldung über die Folgen ihrer Beratungsleistung erhalten.

Der vollständige Appell des Bundesjugendkuratoriums (PDF: 460 KB) steht zum Download zur Verfügung.

Das Bundesjugendkuratorium

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigen- gremium. Es berät die Bundesregierung in grund-sätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft an, von denen fünf junge Menschen un-ter 27 Jahren sind. Die Mitglieder werden durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der lau-fenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Bundesjugendkuratorium vom 25.03.2025