Familienrecht

Besserer Gewaltschutz in Sicht? Reform des FamFG

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) begrüßt die Neuregelungen des Referent*innenentwurfs zum FamFG, warnt jedoch, dass diese nicht ausreichen, um die Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen. Der VAMV fordert eine breitere Definition von Gewalt, um auch psychische und wirtschaftliche Gewalt zu berücksichtigen, und plädiert für ein besseres Gefahrenmanagement im Kindschaftsrecht.

30.09.2024

Das Bundesjustizministerium hat einen Referent*innenentwurf zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) veröffentlicht, der den Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern soll. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Viele im Entwurf geplanten Neuregelungen könnten zu einer Verbesserung des Gewaltschutzes führen, allerdings müssen diese noch weiter gehen, um die Istanbul-Konvention tatsächlich umzusetzen.“

Jaspers kritisiert: 

„Den Neuregelungen muss der Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention zugrunde gelegt werden. Es darf nicht an den engeren Gewaltbegriff des Gewaltschutzgesetzes angeknüpft werden. Andernfalls droht psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt aus dem Blick zu geraten. Ein umfassender Gewaltschutz in umgangs- und sorgerechtlichen Verfahren, wie Artikel 31 Istanbul-Konvention ihn verlangt, kann so nicht gelingen. Mit der Ratifizierung dieser Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen hat Deutschland sich bereits 2018 zur Umsetzung verpflichtet.“

Geplant ist u.a. in Kindschaftssachen die Amtsermittlungspflichten des Gerichts zu konkretisieren, damit bei Anhaltspunkten für das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt auch Ermittlungen zum Schutzbedarf und ein Gefahrenmanagement im familiengerichtlichen Verfahren erfolgen. Die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts- Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen soll für eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts eines von Partnerschaftsgewalt betroffenen Elternteils sorgen. Kritisch sieht der VAMV, diese Wahlmöglichkeit an das Einleiten eines Gewaltschutzverfahrens oder an das Bestehen einer Gewaltschutzanordnung zu knüpfen. 

„Diese Voraussetzungen sind zu eng und werden den Realitäten gewaltbetroffener Elternteile nicht gerecht“, 

erläutert Daniela Jaspers

„Der VAMV plädiert dafür, die Flucht in eine Schutzeinrichtung oder das Vorliegen anderer Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt wie Ermittlungsakten oder medizinische Befunde als Anknüpfungspunkt für die Eröffnung eines Wahlgerichtsstandes gesetzlich zu verankern“.

„Der Referentenentwurf enthält wichtige Ansätze für einen besseren Gewaltschutz. Er kann aber nur ein Baustein sein, dem weitere folgen müssen, um die Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen“, 

resümiert Jaspers. 

„Hierzu gehört eine Fortbildungspflicht, so dass alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen ausreichende Kenntnisse zu den Formen häuslicher Gewalt, ihrer Dynamiken, ihrer Auswirkungen auf gewaltbetroffene Elternteile und über Auswirkungen von miterlebter Gewalt auf Kinder haben. Auch das angekündigte Gewalthilfegesetz mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und dem schrittweisen bedarfsgerechten Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur muss dafür noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.“

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Weitere Informationen

Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) zum Referent*innenentwurf vom 16.09.2024 (PDF: 228 KB)

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 16.09.2024

Redaktion: Zola Kappauf