Inklusion

Berufsausbildung: So speziell wie nötig, so inklusiv wie möglich

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) haben einen neuen Rahmenvertrag unterzeichnet. Dieser regelt unter anderem die Qualitätssicherung von Maßnahmen für junge Menschen mit Behinderung in Berufsbildungswerken.

22.07.2015

Sowohl BA als auch BBW leisten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Beiträge für einen inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, eine inklusive Ausbildung und Beschäftigung zu realisieren. Mit dem neuen Rahmenvertrag bestätigen die BBW, dass sie ihre Unterstützungsleistungen noch mehr an der individuellen Situation der Menschen ausrichten werden. Berufsbildungswerke lassen sich damit an ihrer Personenzentrierung, ihrer Teilhabe- und Ergebnisorientierung messen.

Neben 26 Wochen Betriebspraktika wird die mit der Wirtschaft "Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)" zur vorrangigen Regelleistung. Jungen Menschen soll durch besondere Wohnkonzepte ein selbständiges Leben in der Nähe ihres sozialen Umfelds ermöglicht werden. Zudem werden sie auch nach dem Abschluss der Maßnahme noch ein halbes Jahr weiter begleitet und betreut.

BA und BAG BBW schaffen mit dem am 01.08.2015 in Kraft tretenden Rahmenvertrag die Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Angebot der beruflichen Rehabilitation. Ziel ist, dass die BBW zukünftig in ganz Deutschland für Berufseinsteiger die gleiche Qualität der Leistungen erbringen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit vom 22.07.2015

Redaktion: Kerstin Boller

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