Recht

Berlin engagiert sich im Bundesrat für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht

Der Berliner Senat will die Einschränkungen gemeinsamer Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner beseitigen. Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften sollen die gleichen Rechte bekommen wie Kinder, die in Ehen aufwachsen.

01.03.2011

Deshalb hat der Senat heute auf Vorlage des Senators für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, eine Bundesratsinitiative zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht beschlossen.

So soll auch bei einer Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung innerhalb einer bestehenden Lebenspartnerschaft bei der Lebenspartnerin der biologischen Mutter automatisch die Mutterschaft (Co-Mutter) anerkannt werden. Des Weiteren soll die Mutterschaftsanerkennung entsprechend der Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt des Kindes ermöglicht werden. Gesichert werden soll auch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Bestimmungen über die künstliche Befruchtung mit Spendersamen („heterologe Insemination“).

Durch den Erlass des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Februar 2001 erfolgte zwar eine Institutionalisierung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Die Restriktionen für alle anderen Lebensweisen gegenüber der Ehe, die das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht beendet hat, führen im Kindschaftsrecht zu ungerechtfertigten Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare mit Kindern (Regenbogenfamilien). Diese lassen sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Förderauftrag für die Ehe nicht rechtfertigen.

Vor diesem Hintergrund hatte der Senat am 16. Februar 2010 das „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Homophobie“ beschlossen. Gemäß dem darin enthaltenen Handlungsfeld „Rechtsangleichung“ wird das Land Berlin nun im Bundesrat aktiv.

Der Bundesgesetzgeber muss dann entscheiden, wie er die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 7. Juli 2009 vorgegebene - an einem gesellschaftlichen Wertewandel orientierte - Verfassungsentwicklung durch die Änderung bestehender Gesetze umsetzt.

Herausgeber: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin - Landesjugendamt

 

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