Jugendpolitik
BAG Landesjugendämter: Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte in Kindertageseinrichtungen
Wie soll eine Kindertagesstätte damit umgehen, wenn in ihrer Mitte gegen die Prinzipien zeitgemäßer Pädagogik und im schlimmsten Fall gegen die Rechte von Kindern verstoßen wird? Solche Fälle stellen Ausnahmen dar, sie haben aber fatale Auswirkungen auf die Kinder und wirken verunsichernd auf das Personal, auf Eltern sowie auf den Träger.
23.06.2016
Die von der BAG Landesjugendämter entwickelten Handlungsleitlinien für Kinderschutzkonzepte zur Prävention und Intervention in Kindertageseinrichtungen bieten Teams und Trägern für diese schwierigen Situationen Unterstützung an. Sie zielen darauf ab, sowohl den intervenierenden als auch den präventiven Kinderschutz in Einrichtungen zu optimieren. Sie beschreiben Haltungen, Methoden und Maßnahmen, die dazu beitragen, Grenzverletzungen, Übergriffen und anderen Formen von Gewalt im Kita-Alltag vorzubeugen. Und sie geben Leitungskräften und Teams differenzierte Hinweise, wie mit einem Verdacht oder einer tatsächlich festgestellten Kindeswohlgefährdung durch Personal der Kindertagesstätte professionell und angemessen umgegangen werden kann.
Die BAG Landesjugendämter hofft, dass diese praxisorientierten Leitlinien in den Kindertagesstätten wirksame Impulse setzen werden. Weiter verabschiedeten die Landesjugendamtsleitungen eine Arbeitshilfe, die sich mit der grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus dem europäischen Ausland im Bundesgebiet befasst. Bei diesen Konsultationsverfahren entscheiden die Landesjugendämter als überörtliche Träger der Jugendhilfe darüber, ob sie der geplanten Unterbringung zustimmen oder ob sie diese verweigern. Die Arbeitshilfe zielt darauf ab, die Praxis bundesweit zu vereinheitlichen und durch eine gleichmäßige Gestaltung im Bundesgebiet dem Schutz und den Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu dienen. An der Erarbeitung war neben den Fachleuten der Landesjugendämter auch das Bundesamt für Justiz beteiligt.
Der Leiter der länderübergreifenden Arbeitsgruppe "Landesverteilstellen" zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland informierte die Mitgliederversammlung über die aktuellen Schwerpunkte. Ging es nach der Gründung der Arbeitsgruppe zunächst darum, die notwendigen Schritte für die Umsetzung des seit 1. November 2015 in Kraft getretenen Gesetzes einzuleiten, steht nun die Benennung zentraler Problemlagen und die Entwicklung gemeinsamer Lösungsansätze im Vordergrund. Aktuelle Diskussionsgegenstände sind bspw. die vielfältigen Problematiken bei der Zusammenführung verwandter Personen oder das Zusammenwirken mit den Ausländerbehörden.
Die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes stellte Dr. Thomas Mühlmann von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik in Dortmund an Hand von 13 Kernpunkten vor. Die wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben, dass das Bundeskinderschutzgesetz als wichtiger Impulsgeber für die Praxis gewirkt und viele Neuentwicklungen in Gang gesetzt hat. Die Landesjugendamtsleitungen appellieren an die Politik, die Ergebnisse auf Bundesebene nachhaltig weiter zu nutzen. Alle Veröffentlichungen stehen unter <link http: www.bagljae.de external-link-new-window und aktuelle informationen der bag>www.bagljae.de zur Verfügung.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 23.06.2016
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