Inklusion
Baden-Württembergs Behindertenbeirat spricht sich für die Aufhebung der Sonderschulpflicht aus
Im Zusammenhang mit den Leitgedanken zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Bildungsangebote hat der Behindertenbeirat des Landes Baden-Würtemberg begrüßt, dass die Rechte der Kinder mit Behinderungen und ihrer Eltern gestärkt werden sollen und dass anstelle der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule künftig der Anspruch des einzelnen jungen Menschen auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- oder Bildungsangebot in Vordergrund treten soll.
16.12.2009
In seiner zweiten Sitzung am Montag, dem 14. Dezember 2009 befasste sich der Behindertenbeirat des Landes Baden-Würtemberg unter Leitung des Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, Staatssekretär Dieter Hillebrand, in Stuttgart mit den Leitgedanken der Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebote in Baden-Württemberg, wie sie Kultusminister Rau am 4. Mai 2009 in die Diskussion gegeben hat.
„Auch vor dem Hintergrund der seit 26. März 2009 verbindlichen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit dem verbrieften Menschenrecht auf Bildung im Rahmen des allgemeinen Schulsystems und dem Leitbild des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen führt dies hin zu einer Aufhebung der Sonderschulpflicht, aber nicht der Sonderschulen“, gab Hillebrand das einvernehmliche Ergebnis der Beratungen wieder.
Im Zusammenhang mit den Leitgedanken zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Bildungsangebote hat der Landes-Behindertenbeirat begrüßt, dass die Rechte der Kinder mit Behinderungen und ihrer Eltern gestärkt werden sollen und dass anstelle der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule künftig der Anspruch des einzelnen jungen Menschen auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- oder Bildungsangebot in Vordergrund treten soll. „Wenn dabei die Leitidee „allgemeine Schule vor Sonderschule“ gilt und die vielfältigen bislang schon möglichen Formen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Handicap kontinuierlich weiterentwickelt werden, sind damit in Baden-Württemberg die Weichen in Richtung noch stärkeres gemeinsames Lernen und damit auf Zukunft im Sinne der VN-Konvention gestellt. Dabei kommt es entscheidend darauf an, das Netzwerk zwischen den allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Interesse der jungen Menschen mit Behinderungen und ihrer Eltern noch tragfähiger auszugestalten“, zeigten sich die Mitglieder des Landes-Behindertenbeirates überzeugt.
Der Landes-Behindertenbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen, insbesondere bei der Weiterentwicklung der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er wird die Diskussion zu Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebote auch in Zukunft aktiv begleiten.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg
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