Flucht und Migration
AWO: Deutschland muss Vorbild für innereuropäische Solidarität sein
Der AWO Bundesverband e.V. fordert konsequente Schritte, um einen fairen Zugang zum Asylverfahren sicherzustellen und das Sterben im Mittelmeer zu beenden. Hintergrund ist die sog. Einigung von Malta, in der sich mehrere europäische Staaten, u.a. Deutschland auf eine Übergangslösung zur Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen einigten. Am 8. Oktober 2019 berieten hierzu die EU-Innenminister in Luxemburg.
10.10.2019
Das Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg am 8. Oktober 2019 ging ohne einen Durchbruch bei der organisierten Verteilung von aus Seenot geretteten Geflüchteten zu Ende. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Auch wenn sich vorerst offiziell kein weiterer EU-Staat der Vereinbarung von Malta angeschlossen hat: Durch den Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer wurde eine konstruktive Debatte um einen innereuropäischen Verteilmechanismus und eine gemeinsame europäische Asylpolitik angestoßen. Jetzt müssen konsequent weitere Schritte folgen, um das Sterben im Mittelmeer zu beenden und den fairen Zugang zum Asylverfahren sicherzustellen.“
Deutschland, Frankreich, Italien und Malta müssten sich an ihre Vereinbarung für eine Übergangslösung halten und durch entsprechende Vorleistungen und Vorbildfunktion überzeugen. Ein Zusammenschluss aufnahmebereiter Staaten sei nicht nur ein sichtbares Zeichen von Solidarität und Kooperation, sondern auch Ausgangspunkt für weitere Schritte zu tragfähigen, europäischen Lösungen, betont der Wohlfahrtsverband.
Die Arbeiterwohlfahrt begrüße ausdrücklich die mit der Vereinbarung von Malta getroffene Übergangslösung und spreche sich für einen langfristigen Mechanismus der innereuropäischen Solidarität aus. Eine solche Lösung dürfe sich nicht nur auf die im Meer geretteten Flüchtlinge beschränken, sondern müsse auch jene umfassen, die es selbstständig geschafft haben, in Europa anzukommen. Hier brauche es ein langfristiges Verfahren der innereuropäischen Solidarität.
Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt hat hierzu einen Aufruf mit dem Titel „Menschenrechte wahren –Menschen aus Seenot retten!“ (PDF, 370 KB) beschlossen. Zusätzlich steht ein Hintergrundpapier (PDF, 371 KB) zur Verfügung.
Hintergrund
Am 23.09.2019 vereinbarten die Innenminister von Malta, Italien, Frankreich und Deutschland mit der sogenannten Vereinbarung von Malta eine Übergangslösung zur Verteilung der von privaten Organisationen aus Seenot geretteter Migrant/-innen, die in Italien und Malta anlanden. Bei der Vereinbarung von Malta handelt es sich vorerst um eine temporäre Lösung, die für 6 Monate gelten soll. Mehrere Wohlfahrtsverbände hatten sich zu der Vereinbarung geäußert und positiv Stellung genommen (jugendhilfeportal.de berichtete).
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 09.10.2019
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