Nordrhein-Westfalen
Austausch vor Ort stärkt den Kinderschutz
Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus, besuchte das LVR-Landesjugendamt Rheinland im Rahmen ihrer NRW-Ländertour. Zusammen mit der Landesbeauftragten Petra Ladenburger diskutierte sie mit Fachkräften über Herausforderungen und Weiterentwicklungen im Kinderschutz, insbesondere zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt.
12.05.2026
Im Rahmen ihrer NRW-Ländertour hat die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, das LVR-Landesjugendamt Rheinland besucht. Begleitet wurde Claus von Petra Ladenburger, der neuen Beauftragen für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes NRW.
Im Mittelpunkt des Besuches stand der Austausch mit Fachkräften des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) über zentrale Herausforderungen und Weiterentwicklungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.
Das LVR-Landesjugendamt hat in den letzten Jahren seine Unterstützung für Jugendämter und freie Träger zur Stärkung des präventiven und intervenierenden Kinderschutzes deutlich ausgeweitet. Dazu gehören insbesondere die Beratung von und Aufsicht über Kindertageseinrichtungen und Wohngruppen, die fachliche Begleitung der Jugendämter, die Weiterentwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten sowie spezialisierte Angebote zur Prävention, Intervention und Nachsorge bei sexualisierter Gewalt.
Sandra Clauß, LVR-Fachbereichsleiterin Kinder und Familien und fünf weitere Fachkräfte diskutierten mit der Bundes- und der Landesbeauftragten unter anderem die Umsetzung und Qualitätssicherung von Schutzkonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung in den örtlichen Jugendämtern sowie Interventionsmaßnahmen, wenn pädagogische Fachkräfte zu Täter*innen werden. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den besonderen Schutzbedarfen von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen.
„In den letzten Jahren hat das Land Nordrhein-Westfalen aus den Missbrauchskomplexen Lügde und Bergisch Gladbach politisch grundlegende Konsequenzen gezogen und mit dem Landeskinderschutzgesetz und einer Landesbeauftragten für Kinderrechte und Kinderschutz wichtige Schritte für einen besseren Kinder- und Jugendschutz geschaffen“,
so Kerstin Claus.
„Der heutige Einblick in die unterschiedlichen Arbeitsbereiche des LVR Landesjugendamtes ist für mich gerade mit Blick auf die Qualitätsentwicklung der letzten Jahre besonders wertvoll. Es zeigt sich, wie wichtig das Zusammenspiel gerade mit dem Landesjugendamt ist, weil es mit großer fachlicher Expertise ermöglicht, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben auch in der Fläche wirksam werden. Die Landesjugendämter unterstützen bei der Qualitätssicherung von fachlichen Standards in den Jugendämtern ebenso wie bei der Beratung oder dem Aufbau von den so wichtigen Vernetzungsstrukturen im Kinderschutz. Die Fachkräfte vor Ort, die sich tagtäglich mit enormer Verantwortung und unter hohem Druck für Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen, leisten Herausragendes. Deswegen ist es Aufgabe der Politik, sicherzustellen, dass gerade in Zeiten begrenzter finanzieller Ressourcen diese wichtige Arbeit weiter gestärkt und ausgebaut wird“,
so Claus weiter.
Im Gespräch konnten fachlich nachhaltige Strukturen im Rheinland, aber auch Weiterentwicklungsbedarfe in der Praxis, der Finanzierung und der Gesetzgebung identifiziert werden. Die Landesjugendämter in NRW erfassen beispielsweise eigeninitiativ statistisch alle Meldungen zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen aus Kitas und Wohngruppen und werten diese nach Kategorien wie „sexuelle Gewalt“ aus. Hier brauche es bundesweit einheitliche Vorgaben, um Handlungsbedarfe sichtbar zu machen, sagte Sandra Clauß.
„Die gesetzliche verankerte Verpflichtung zur Erstellung von Kinderschutzkonzepten ist ein wichtiger Baustein für wirksamen Kindesschutz. Die Konzepte müssen besondere Risikolagen berücksichtigen: Alter, Entwicklungsstand, fehlende oder eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, Teilhabebeeinträchtigungen und das Risiko von Diskriminierung sind Faktoren, die sich wechselseitig verstärken. Umso wichtiger ist es, dass Fachkräfte in stabilen Teams arbeiten und sich regelmäßig fortbilden. Fachkräftemangel und Personalfluktuation erschweren den Kindesschutz – deshalb sind Maßnahmen zur Fachkräftesicherung immer auch Investitionen in den Schutz von Kindern“,
so Clauß weiter.
Die Ländertour der Bundesbeauftragten verfolgt das Ziel, den Austausch mit den Ländern zu intensivieren, gute Praxis sichtbar zu machen und bestehende Lücken im Schutz von Kindern und Jugendlichen – auch im digitalen Raum – zu identifizieren.
Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR) vom 22.04.2026
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