Sexueller Kindesmissbrauch
Ausschreibung für den Betroffenenrat 2025-2030
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ruft Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend auf, sich bis zum 6. Dezember 2024 für das politisch beratende Gremium Amt zu bewerben. Das Ehrenamt behinnt im Juni 2025 und ist für fünf Jahre angesetzt.
04.11.2024
Bis zum 6. Dezember 2024 können sich ab heute Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für eine Mitarbeit im Betroffenenrat 2025-2030 bewerben. Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches, politisch beratendes Gremium bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Dieses seit 2015 bestehende Gremium ist zentral für die politische Arbeit der Beauftragten.
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus:
„Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat immer wieder gezeigt, wie essentiell es ist, Betroffene im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen strukturiert einzubinden. So konnte über die Jahre erreicht werden, dass Politik Betroffene zunehmend in Debatten beteiligt und deren Erfahrungswissen bei der Entscheidungs-findung berücksichtigt. Allein dies ist ein großer Erfolg, der ohne dieses Gremium nicht möglich gewesen wäre. Mit der neuerlichen Ausschreibung stellen wir sicher, dass auch künftig die Mitglieder des Betroffenenrates politisches Handeln begleiten und ihre Beteiligung einfordern werden. Erst das Erfahrungswissen und die fachliche Expertise von Betroffenen ermöglichen, systematisch aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen, Risikofelder zu identifizieren, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Betroffenen die Beratung und Unterstützung zu ermöglichen, die sie brauchen.“
Die Mitglieder des im Sommer 2025 neu zu berufenden Betroffenenrates werden die politische Arbeit der Unabhängigen Beauftragten fachlich begleiten, vorhandenes Wissen ergänzen, aber auch Forderungen einbringen und sichtbar machen. Damit tragen sie dazu bei, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu verbessern, Hilfeangebote zu stärken und neu zu etablieren sowie Aufarbeitung und Forschung betroffenenorientiert voranzubringen.
Für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten Mitglieder des Betroffenenrates eine monatliche Aufwandsentschädigung und haben Anspruch auf Gruppen- und Einzelsupervision. Reisekosten und andere notwendige Auslagen wie beispielsweise Kinderbetreuung werden ebenfalls übernommen.
Voraussetzungen und Bewerbung
Interessierte sollten mindestens 18 Jahre alt und bereit sein, sich über fünf Jahre ehrenamtlich zu engagieren. Eigeninitiative, kollegiale Verantwortung gegenüber der Gruppe und die Bereitschaft zur Mitgestaltung sind weitere wichtige Voraussetzungen für eine Mitarbeit im Betroffenenrat. Der Betroffenenrat trifft sich mindestens sechsmal im Jahr in Berlin. Damit Beteiligungsprozesse gelingen, braucht es die kontinuierliche Mitarbeit aller Mitglieder und die grundlegende Bereitschaft, sich aktiv an den vielfältigen Arbeitsprozessen zu beteiligen. Mit einem zeitlichen Arbeitsaufwand von 20 Stunden pro Monat ist zu rechnen.
Der Betroffenenrat zeichnet sich durch Vielfalt aus. Wir freuen uns über Bewerbungen aus allen gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereichen.
Der Bewerbungsbogen kann online über die Webseite oder postalisch eingereicht werden. Möglichkeiten der Barrierefreiheit und hierfür erforderliche Unterstützungsmöglichkeiten werden im Rahmen des Auswahlverfahrens einbezogen, um für das Gremium eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen. Bei Fragen ist die Geschäftsstelle des Betroffenenrates unter bewerbung-betroffenenrat@ubskm.bund.de zu erreichen.
Quelle: Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 24.10.2024
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