Nordrhein-Westfalen
Aufsichtsrechtliche Grundlagen für Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen bedürfen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe. In NRW haben die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen vier Aufsichtsrechtliche Grundlagen zu den Themen Schutzkonzepte, Meldepflichten, Aufsichtspflicht und personelle Unterbesetzung veröffentlicht, um die Träger von Kindertageseinrichtungen zu unterstützen.
07.07.2022
„Institutionelle Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 45 SGB VIII“
Die Aufsichtsrechtliche Grundlage – „Institutionelle Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 45 SGB VIII“ (PDF: 166 KB) stellt Trägern einen fachlichen Rahmen für die Erstellung von Schutzkonzepten zur Verfügung, die seit Inkrafttretens des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes verpflichtende Voraussetzung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung sind.
„Handreichung zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen“
Die Aufsichtsrechtliche Grundlage „Handreichung zum Umgang mit Meldungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen“ (PDF: 145 KB) nimmt die Meldepflichten der Träger einer Kindertageseinrichtung zu Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, in den Blick. Die Träger erhalten aufbereitete Informationen zu Anlässen und Form der Meldungen sowie Organisation von sichern Verfahrenswegen.
„Aufsichtspflicht“
Die Aufsichtsrechtliche Grundlage „Aufsichtspflicht“ (PDF: 1,1 MB) unterstützt Träger einerseits die Aufgabe, die Kinder vor einer Selbstschädigung oder einer Schädigung durch Dritte zu bewahren sowie andererseits zu verhindern, dass sie ihrerseits Dritte schädigen. Dabei wird berücksichtigt, dass Kinder vor allem im selbstbestimmten Spiel lernen, ihre Fähigkeiten einzuschätzen. Trägern wird vermittelt, was juristisch die Umsetzung der Aufsichtspflicht beinhaltet und welche Konsequenzen in Bezug auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung gemäß § 45 SGB VIII entstehen können.
„Umgang mit personellen Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen“
In der Aufsichtsrechtliche Grundlage „Umgang mit personellen Unterbesetzungen in Kindertageseinrichtungen“ (PDF: 311 KB) wird den Trägern verdeutlicht, wie einer personellen Unterbesetzung vorgebeugt werden kann, wann und wie einer personellen Unterbesetzung begegnet werden muss und die Kommunikationswege zu gestalten sind.
Weitere Informationen
Alle Aufsichtsrechtlichen Grundlagen sind auf den Internetseiten des LVR als PDF-Download verfügbar.
Quelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR)
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