Ganztagsfördrung in den Ferien
Anhörung zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit
Am 26. Januar 2026 diskutierte der Bundestagsausschuss für Bildung über einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während Schulferien. Das Gesetz soll ab August 2026 einen stufenweisen Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder einführen. Kooperationen mit Sportvereinen und Musikschulen sind möglich, wenn gesetzliche Anforderungen erfüllt sind.
03.02.2026
Am 26.1.2026 fand eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestags zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (BT-Drs. 21/3193) statt. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) sieht zum 1.8.2026 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter durch Anpassung des § 24 SGB VIII vor. Bei der Bereitstellung der Ganztagsangebote sind Kooperationen mit Dritten (Sportvereinen, Musikschulen, Jugendverbänden etc) möglich, sofern die Anforderungen an die Erlaubnispflicht bzw. die gesetzliche Aufsicht erfüllt sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten eingeführt werden. Demnach gilt der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferien als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII durch einen öffentlichen Träger oder einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe bereitgestellt werden.
Das Vorhaben traf bei den geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Einig waren sich die Sachverständigen zudem darin, dass für Ferienangebote der Jugendarbeit im Rahmen des Ganztags zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssten. Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter*innen die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztag ab August 2026 grundsätzlich infrage und sprachen sich für eine Verschiebung aus.
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) vom 28.01.2026
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