Appell
Anhörung zur Kindergrundsicherung im Familienausschuss

Nach langem Ringen um eine Einigung bei der Kindergrundsicherung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 13.11.2023 eine Anhörung von Expert*innen stattfindet.
20.11.2023
AWO appelliert an Mitglieder des Deutschen Bundestags, Kinderarmut endlich entschieden zu bekämpfen. Alexander Nöhring, Leitung der Abteilung Kinder, Jugend, Frauen, Familie im AWO-Bundesverband, vertrat die Positionen der AWO dort als Sachverständiger.
Alexander Nöhring kommentierte den Entwurf der Bundesregierung wie folgt:
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung erste Schritte geht, um eine Kindergrundsicherung einzuführen. Für eine armutsvermeidende und sozial gerechte Kindergrundsicherung setzen wir uns als AWO seit 2009 gemeinsam mit unseren Partner*innen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ein und sehen in ihr einen wesentlichen Baustein, um allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Idee der eigenständigen Absicherung von Kindern und Jugendlichen werten wir als einen längst überfälligen Paradigmenwechsel im deutschen Sozialstaat.“
Aus Sicht der AWO enthält der Entwurf erste gute Ansätze, wie zum Beispiel die Bündelung zentraler Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Gesetz, Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen der Kinder und Eltern für einzelne Gruppen und erste Schritte hin zu einem zugehenden Sozialstaat.
Enttäuschung in wesentlichen Punkten
Gleichzeitig enttäuscht der Entwurf jedoch in wesentlichen Punkten und bleibt weit hinter dem Konzept des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zurück. Das betriff in erster Linie die Höhe der neuen Leistung, weiter bestehenden Nachweispflichten und Antragserfordernissen anstelle einer möglichst automatischen Auszahlung sowie gespaltenen Zuständigkeiten statt einer einheitlichen Anlaufstelle für alle kindbezogenen Leistungen. Inakzeptabel ist der Ausschluss der Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistungsgesetz und die im Entwurf enthaltene Leistungskürzung durch den Wegfall des Sofortzuschlags.
Nöhring abschließend:
„Wir müssen leider feststellen, dass der Bundesregierung im vorliegenden Entwurf der Mut gefehlt hat, einen umfassenden Systemwechsel hin zu einer echten Kindergrundsicherung zu vollziehen, der die monetäre Familienförderung wirklich vom Kopf auf die Füße stellt. Aber noch ist nicht aller Tage Abend: Wir setzen jetzt auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, an den von uns kritisierten Stellen im Entwurf nachzubessern und damit die Weichen für eine echte Kindergrundsicherung doch noch zu stellen.“
Quelle: AWO Bundesverband e.V. vom 13.11.2023
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