Baden-Württemberg

Alltagshindernisse abbauen und Barrierefreiheit herstellen

Das baden-württembergische Kabinett hat den Landesaktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Mit 63 Maßnahmen sollen Barrieren abgebaut und eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Der Plan umfasst zentrale Bereiche wie Wohnen, Arbeit, Bildung und Gesundheit.

01.11.2024

Das Kabinett hat den Zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg (Landesaktionsplan 2.0) am 22. Oktober 2024 beschlossen.

„Wir müssen Alltagshindernisse weiter abbauen und dafür Sorge tragen, dass eine umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen hergestellt wird. Das sind Grundvoraussetzungen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Landesaktionsplan 2.0 ist als Strategieinstrument zu verstehen und bildet die Grundlage, um in den kommenden Jahren teilhabepolitische Maßnahmen in allen Bereichen der Landespolitik umzusetzen“, 

sagte Sozialminister Manne Lucha.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird in Baden-Württemberg durch das Sozialministerium koordiniert, das auch die Erarbeitung des Aktionsplans federführend begleitet hat.

Menschen mit Behinderungen brachten im Beteiligungsprozess ihre Stimme ein

Die Landesregierung hatte bereits im Jahr 2015 einen ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht, den es nun weiterzuentwickeln galt. In Abstimmung mit der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, und mit Unterstützung der Allianz für Beteiligung e. V. führte das Sozialministerium deshalb einen breit angelegten Beteiligungsprozess durch. Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Landesverwaltung kamen in unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammen, formulierten Handlungsbedarfe und diskutierten Lösungsvorschläge. Der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen verabschiedete im Anschluss ein Ergebnispapier, das die Arbeitsgrundlage für den neuen Aktionsplan bildete.

63 Maßnahmen zur Verbesserung in allen Lebensbereichen

Der Aktionsplan gliedert sich in unterschiedliche teilhabepolitische Handlungsfelder: Wohnen und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Kultur, Mobilität, gesellschaftliche Teilhabe und Empowerment sowie Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen. Vorangestellt findet sich ein übergeordnetes Handlungsfeld mit allgemeinen Grundsätzen. Insgesamt beinhaltet der Aktionsplan 63 Maßnahmen wie zum Beispiel die gezielte Förderung der beruflichen Inklusion in der Landesverwaltung, das Voranbringen einer barrierefreien Geburtshilfe, die Stärkung der Handlungsfähigkeit pädagogischer Fachkräfte in inklusiven Kontexten sowie die Überarbeitung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.

„Auf eine Gliederung nach Zuständigkeiten haben wir bewusst verzichtet. Denn Inklusion ist ein Querschnittsthema, das sich nicht in starre Strukturen pressen lässt, sondern überall und von Anfang an mitgedacht werden muss“, 

sagte Minister Lucha. Klar sei deshalb auch, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg nicht nur mit dem Aktionsplan der Landesregierung erfolgen könne. 

„Inklusion muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und gelebt werden“, 

so der Minister. Nach fünf Jahren soll der zweite Aktionsplan laut Sozialminister Lucha durch ein externes, unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert werden.

Der Aktionsplan steht auf der Webseite des Sozialministeriums zum Download zur Verfügung. Die barrierefreie Fassung und die Übersetzung in Leichte Sprache sind derzeit in Arbeit und werden zeitnah ergänzt.

Hintergrundinformationen zur UN-Behindertenrechtskonvention

Im Jahr 2009 trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der keine Sonderrechte schafft, sondern die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen konkretisiert und spezifiziert. Ziel ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft, also die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 23.10.2024

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