Bundesjugendpolitik
§ 77 SGB VIII: Qualität der Jugendhilfe sichern
Ein Appell an die Bundesjugendhilfepolitik, initiert von der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) fordert die rechtliche Gleichstellung ambulanter Erziehungshilfen mit stationären Angeboten. Der Appell setzt ein starkes Signal für eine gerechte, inklusive und zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe.
18.11.2025
Die Diskussion um die künftige Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe steht derzeit an einem entscheidenden Punkt. Mit der geplanten Weiterentwicklung eines Referentenentwurfes zum Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) rücken Fragen der Steuerung, Finanzierung und Qualität erneut in den Mittelpunkt der fachpolitischen Debatte. Besonders die ambulanten aufsuchenden Erziehungshilfen geraten dabei verstärkt in den Fokus, da ihre Wirksamkeit wesentlich von verlässlichen Rahmenbedingungen abhängt.
Der vorliegende Appell an die Bundesjugendhilfepolitik, initiiert von der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), wird von zentralen Akteur*innen aus Praxis, Wissenschaft und Verbandslandschaft mitgetragen. Er fordert, was längst überfällig ist: die rechtliche Gleichstellung ambulanter Erziehungshilfen mit stationären Hilfen nach § 77 SGB VIII, insbesondere durch die Einführung einer Schiedsstellenfähigkeit. Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. (VPK) unterstützt den Appell, da er verlässliche Rahmenbedingungen als entscheidende Grundlage dieser Hilfen ansieht und mit seiner Unterzeichnung einen fachpolitischen Impuls für deren nachhaltige Sicherung setzt. Darüber hinaus wird der Verband die Bedeutung des Themas im Rahmen des Fachtages „Ambulante Hilfen“ am 19. November 2025 in Kassel weiter vertiefen und den fachlichen Austausch hierzu fördern.
Die Unterzeichnenden machen deutlich: Qualität ist kein verhandelbares Zusatzmerkmal, sondern die Grundlage wirksamer Hilfeprozesse. Unter prekären oder unklaren Bedingungen wird Professionalität systematisch unterlaufen. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre deshalb nicht nur ein juristischer Fortschritt, sondern auch ein deutliches fachpolitisches Signal zur Stärkung der Sozialen Arbeit.
Der Appell versteht sich als Beitrag zu einer notwendigen Qualitäts- und Gerechtigkeitsdebatte in der Jugendhilfe und als Einladung an Politik, Verwaltung und Fachpraxis, den Anspruch einer inklusiven und professionell fundierten Jugendhilfe gemeinsam einzulösen.
Hintergrund
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Er ist politisch und finanziell unabhängig und wird durch die Beiträge der Mitglieder der Landes- und Fachverbände finanziert, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Der VPK wird zur Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Er ist nach seinem Selbstverständnis qualitäts- und leistungsorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien bundesweit vertreten. Der Verband wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.
Der ausführliche Appell als PDF (343KB)
Kontakt
VPK-Bundesverband e.V.
Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
Janine Hahn
Telefon: 030 58 58 17 16 04
E-Mail: hahn@vpk.de
Internet: www.vpk.de
Instagram: @vpk_de
Quelle: VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. vom 21.10.2025
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