Zeitschrift / Periodikum
Präventionsraum Ganztag - KJug 3/2025
Strukturebene: Bund
Im Ganztagsförderungsgesetz ist festgelegt, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung besteht. Dieses Angebot ergänzt schulischen Unterricht und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 24 SGB VIII. Bislang blieb die Frage der Ganztagsbetreuung in Fachdebatten zum Kinder- und Jugendschutz eine Randnotiz. Fest steht jedoch: Die Medienpädagogik, Missbrauchs-, Gewalt- und Suchtprävention bietet ein erhebliches pädagogisches Potenzial für die Arbeit mit Grundschulkindern. Der Kinder- und Jugendschutz sollte daher grundsätzlich als möglicher Akteur im Spektrum der Ganztagsschulen wahrgenommen und eingebunden werden. Kinder- und Jugendschutz als zentraler Bestandteil der Ganztagsschulen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) fordert dazu auf, die Herausforderungen des Kinder- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter verstärkt in den Blick zu nehmen. Die Autor*innen der vorliegenden Ausgabe geben Impulse, wie Schutzkonzepte, Präventionsansätze und interdisziplinäre Zusammenarbeit sowohl im schulischen als auch im außerunterrichtlichen Bereich gestärkt werden können.
Weitere Themen
Kinder- und Jugendschutz