Anleitung / Arbeitshilfe

Arbeitshilfe: Inklusiver Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen

Strukturebene: Bundesland

Nicht nur mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 haben sich zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen des Kinderschutzes verändert, sondern auch bereits bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse, Begrifflichkeiten und – damit verbunden auch pädagogische Haltungen – haben sich weiterentwickelt. Die nun überarbeitete Arbeitshilfe soll es Trägern, Fachberatungen und Fachkräften bereits vor einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung ermöglichen sich mit grundlegenden Aspekten des präventiven Kinderschutzes auseinanderzusetzen. Denn Kinderschutz ist mehr als nur das Abwenden eines Gefährdungsrisikos. Ergänzend dazu werden Hinweise gegeben wie bei einer tatsächlichen Kindeswohlgefährdung zu handeln ist.

Back to Top