Anleitung / Arbeitshilfe

AFET Orientierungshilfe zur Umsetzung des § 20 SGB VIII - Mit praktischen Beispielen zur Umsetzung

Strukturebene: Lokal

Gerade für Familien, die bislang kaum Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe suchen oder finden – wie Familien mit psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern – eröffnen präventive und niedrigschwellige Hilfen ohne „Umweg“ und vorherige Antragstellung beim Jugendamt eine wichtige Chance, notwendige Unterstützung zu erhalten. Diesen Bedarf greift der § 20 SGB VIII „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ auf. Um die Praxis beim Auf- und Ausbau von Hilfen zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen zu unterstützen, hat der AFET die vorliegende Orientierungshilfe entwickelt. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit einer befristet einberufenen Arbeitsgruppe erarbeitet, der Vertreter*innen aus Jugendämtern, Landesjugendämtern, freien Trägern und Verbänden angehörten.

Ziel der Orientierungshilfe ist es, Jugendämter und freie Träger als potentiellemleistungsvermittelnde und/oder leistungserbringende Dienste praxisnah bei der Entwicklung, Gestaltung und Implementierung niedrigschwelliger Hilfen zu begleiten und so die präventiven Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu stärken.

Kontakt

AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
Bultstr. 5A, 30159 Hannover
Tel.: 0511-353991-3, Fax: 0511-353991-50
E-Mail: info@afet-ev.de

E-Mail Adresse

strahl@afet-ev.de

Herausgabedatum

2025

Weitere Themen

Förderung der Erziehung in der Familie