Bundesregierung
Zahl minderjähriger Mütter ist gesunken
Sowohl die Zahl der minderjährigen Mütter in Deutschland als auch die Zahl von Eheschließungen mit minderjährigen Frauen, bei denen das Paar bereits voreheliche Kinder hat, ist gesunken. Dies geht aus der Antwort des Ausschusses der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor. Die Antwort erläutert auch Unterstützungsangebote, die die Bundesregierung zur Beratung minderjähriger Eltern bereitstellt und fördert.
03.12.2020
Die Zahl minderjähriger Mütter ist in den vergangenen zehn Jahren gesunken. Brachten zwischen 2010 und 2017 durchgängig noch mehr als 4.000 minderjährige Frauen ein Kind zur Welt, so waren es 2018 3.668 und 2019 3.233. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24608) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24173) mit. Ebenfalls gesunken sei die Zahl von Eheschließungen mit minderjährigen Frauen, in denen das Paar bereits voreheliche Kinder hat. Seien es 2010 noch 22 Eheschließungen gewesen, so verzeichne die Statistik für 2017 nur noch zwei und 2018 und 2019 gar keine Fälle mehr.
Nach Angaben der Bundesregierung gibt der Bund aufgrund des seit 1992 geltenden Schwangerschaftskonfliktgesetzes jährlich rund fünf Millionen Euro für die Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften, insbesondere von Minderjährigen aus. Dabei komme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Aufgabe zu, durch unterschiedliche Maßnahmen und Medien zur Sexualaufklärung und Verhütung Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden.
In der Antwort (PDF 244 KB) wird auch auf Beratungs und Unterstützungsangebote in Deutschland hingewiesen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 1340 vom 02.12.2020
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