Studie

Die personelle Lage für den Kita- und Grundschulbereich in Bayern

Bis zum Ende des Jahrzehnts stehen in Bayern genügend Betreuungsplätze und Fachkräfte für eine verlässliche Kinderbetreuung bereit. Das zeigen die im Juli 2023 erschienen Studien „Entwicklung der Personal- und Kinderzahlen in bayerischen Kindertageseinrichtungen“ und „Ganztagsbedarf von Grundschulkindern in Вayern“ auf.

02.08.2023

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont im Rahmen der Vorstellung der Studien zur Kinderbetreuung, dass sich Bayerns Familien auf eine verlässliche Kinderbetreuung vertrauen können. Bis zum Ende des Jahrzehnts werden ausreichend Betreuungsplätze für unsere Kinder geschaffen und es wird eine hochwertige pädagogische Betreuung durch qualifiziertes Personal in unseren Kitas sichergestellt. Die Familienministerin erklärt weiter:

„Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist die entscheidende familien-, sozial- und integrationspolitische Zukunftsaufgabe der kommenden Jahre und Markenkern der bayerischen Familienpolitik. Wir stellen uns der Verantwortung und bilden die Lebensrealitäten der Familien in Bayern richtig ab. Die Kommunen werden bei der Schaffung der notwendigen 130.000 Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern und weiteren 50.000 Plätzen für Kinder im Alter bis zur Einschulung tatkräftig unterstützt.“

Zu den Studien 

Die im Rahmen des Monitorings des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen erstellte umfassende Analyse zum künftigen Personalbedarf in Bayern betrachtet detailliert die aktuellen Personal- und Kinderzahlen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse helfen, passgenaue Maßnahmen für die Zukunft zu entwickeln.

Um Erkenntnisse zu Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder bayerischer Familien zu gewinnen, hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) eine wissenschaftliche Studie zur detaillierten Bedarfsermittlung der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Bayern in Auftrag gegeben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 31.07.2023

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