AGJ-Stellungnahme

Weichenstellung durch SGB VIII-Reform

Der Referentenentwurf zum 1. KJHSRG vom März 2026 konkretisiert die „inklusive Lösung“: Ab 2028 soll das Jugendamt allein für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen zuständig sein. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ begrüßt den Schritt, mahnt jedoch eine präzisere Ausgestaltung an, damit die Reform nicht zum reinen Instrument der Kostendämpfung wird.

17.04.2026

Der im März 2026 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vorgelegte Referentenentwurf zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) bildet die rechtliche Grundlage für die geplante Reform des SGB VIII, bei der ab 2028 alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter der alleinigen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) gebündelt werden sollen. Die Frist für die Stellungnahmen der Länder und Verbände endete am 16. April 2026.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erkennt den Referentenentwurf als einen historisch wichtigen Meilenstein an, um die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln. Besonders begrüßt sie die lang erwartete Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach des SGB VIII sowie die Stärkung niedrigschwelliger Angebote. 

Die zentralen Punkte der Stellungnahme:

  1. Die „Inklusive Lösung“ (Zuständigkeitsübergang): Die AGJ trägt die Bündelung der Eingliederungshilfe im SGB VIII voll mit, fordert aber eine absolut rechtssichere Ausgestaltung der Übergänge, damit kein Kind zwischen dem alten (SGB IX) und neuen (SGB VIII) System verloren geht.
  2. Infrastrukturelle Bildungsassistenz: Der Entwurf will Schulbegleitung „poolen“ (also für Gruppen statt nur für Einzelne). Die AGJ warnt hier massiv: Dies darf nicht dazu führen, dass der individuelle Bedarf eines Kindes durch eine „Pauschallösung“ der Schule untergeht.
  3. Wirkungskontrolle und Steuerung: Der Entwurf sieht neue Instrumente zur Kostensteuerung vor. Die AGJ kritisiert, dass hier oft betriebswirtschaftliche Logik über pädagogische Notwendigkeit gestellt wird.
  4. Verfahrenslots*innen: Die Rolle der Lots*innen muss laut AGJ gestärkt werden, damit sie nicht nur „Wegweiser“ sind, sondern Familien tatsächlich helfen, ihre Ansprüche im neuen System durchzusetzen.
  5. Finanzielle Konnektivität: Die AGJ pocht darauf, dass die Kommunen nicht auf den Mehrkosten der Inklusion sitzen bleiben dürfen.

Die vollständige Stellungnahme „Weichenstellung durch SGB VIII-Reform: nicht auf übersteigerte Erwartungen zusteuern, sondern wirksam Unterstützungszugänge eröffnen„ (PDF: 326 KB) steht zum Download bereit.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 16.4.2026

Redaktion: Christin Jauch